EFSF: Bundestagsabgeordnete wurden getäuscht

Von Eckhardschulze

Dass die Bundesregierung bereit ist Gesetze vom Parlament durchwinken zu lassen, die klar grundgesetzwidrig sind, sollte spätestens nach der vorsätzlichen und gezielten Falschberechnung der Regelsätze für SGB II/XII – Empfänger klar geworden sein. Ursula viel der Lügen (CDU)  hatte sich jedenfalls nicht gescheut, die klare Rechtsfortschreibung des BVerfG zu missachten und den vielen betroffenen Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten.

Mit den jüngst verabschiedeten Gesetzen zum EFSF (European Financial Stability Facility), dem “Europäischen Stabilitäts-mechanismus”, sollten nach den Beteuerungen des Finanzministers Schäuble (CDU) und der Bundeskanzlerin Mittel ausschließlich für die EU-Länder in Krisensituationen bereitgestellt werden, ausdrücklich nicht für BANKEN!!!

An und für sich wurde bereits nach den Redebeiträgen der Opposition im Bundestag dem aufmerksamen Beobachter klar, dass der Finanzminister das Parlament erneut belogen hatte, als er nach den in der Presse angedeuteten “Hebelwirkungen” (= trickreiche Vervielfachung der “scheinbaren Obergrenze” für den EFSF- Rettungsschirm) schwieg. Sein “Schweigen” im Bundestag und seine “Gestik” erinnerte an die Verhaltensweise, die er damals in der “Schreiber-Affäre” gezeigt hatte, als es um die “Spenden-Koffer” ging.

Der SKANDAL liegt auch darin, dass das Parlament durch die Zuständigkeit des neu konzipierten “Ausschusses” für dieses Fragen gezielt ausgehebelt wurde, damit die betrügerische Politik der Partei-Oligarchen nicht noch auf größeren Widerstand in den eigenen Reihen stößt. Ob damit die Vorgaben des Urteilsspruches des BVerfG vom 07.09.2011 hinreichend beachtet wurden, ist mehr als fraglich.

Offensichtlich ist jedenfalls, dass die von Prof. Dr. jur. Huber, Richter am 2. Senat des BVerfG, in einem Interview gezogene “Grenze” für die “Haftungsrisiken” in Höhe eines JAHRESHAUSHALTES (ca. 300 Mrd. Euro) längst überschritten wurde. Der nach dem Urteil des BVerfG vom 07.09.2011 gebotenen Ermittlung einer “Haftungsgrenze” für Deutschland kam die Bundesregierung bis heute nicht nach.

Dass die Taugenichtse der CDU, voran Merkel und Schäuble, den Empfängerkreis der EFSF-Mittel längst ohne Zustimmung des Bundestages vereinbart hatten, lässt sich aus folgendem Hinweis des Welt – online – Artikels entnehmen:

Inzwischen zeichnet sich nach Informationen der „Welt am Sonntag“ zumindest bei einigen Knackpunkten eine Einigung ab: Im Gegenzug für eine Schuldenschnitt für Griechenland soll Deutschland bereit sein, den Franzosen beim Rettungsfonds nachzugeben.

Sogar der “zuständige Ausschuss” des Bundestages für diese Fragestellung wird “vorab” erst gar nicht um ZUSTIMMUNG gebeten; die Partei-Oligarchen der CDU interessieren sich in Wirklichkeit nicht mehr für die Demokratie, die mit allerlei Winkelzügen ausgehebelt werden soll.

Es interessiert auch anscheinend nicht, dass das BVerfG die DEFINITION von HAFTUNGSGRENZEN angeordnet hatte, die nicht überschritten werden dürfen.

Diese Skandal-Regierung bricht die GESETZESLAGE ohne wirksamen Widerstand geradezu nach Belieben, ausgerechnet zu Gunsten der kriminellen Privatbanken, die für die Krisen verantwortlich sind.

Wo bleibt die Forderung der Opposition, dass die vom “Steuerzahler” geretteten bzw. “finanzierten” BANKEN gefälligst sämtliche Mittel mit Zins und Zinseszins wieder zurückzahlen müssen, bevor GEWINNANTEILE an die Anteilseigner ausgeschüttet werden dürfen?! Müsste Deutschland nicht (vorübergehend) in Höhe der gewährten Mittel ANTEILSEIGNER dieser BANKEN mit allen RECHTEN eines Gesellschafters sein, um die Ansprüche der BÜRGER auf Rückzahlung zu sichern?

Diese KLARSTELLUNG gehört in den BUNDESTAG zur Abstimmung, damit die Bundesregierung an diese VORGABEN dann in allen Verhandlungen mit der EU gebunden wäre!!!

Und wenn sich die Regierungsparteien dieser VORGABE verweigern sollten, dann sollte das VOLK per Volksentscheid darüber befinden!!!

Aber viel besser wäre es, endlich die NEUWAHL des Bundestages durchzusetzen: Die Bundesregierung hat fertig!!!