Folgenden Artikel darf ich mit freundlicher Genehmigung von Markus Patschke vom Institut für preisoptimierte energetische Gebäudesanierung GmbH veröffentlichen. Im Original zu finden in der Facebook-Gruppe: “Kostenoptimierte energetische Gebäudemodernisierung”, diskutiert wird über das gleiche Thema auch bei Xing in der Gruppe “Energieeinsparung im Bestand”.
Mach einer mag vielleicht denken, das widerspricht sich mit meinen Forderungen nach mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich. Aber was bringen uns die besten Anforderungen, wenn sie nicht eingehalten werden oder wenn im Sanierungsbereich lieber nicht saniert wird? Was bringt uns die beste Förderung, wenn sie nicht abgerufen wird? In dem Sinne hoffe ich weiter auf eine lebhafte Diskussion.
Im Altbaubereich lassen sich enorme Einsparpotenziale heben. Allein durch die wichtigsten kosteneffizienten Maßnahmen lässt sich der Wärmebedarf älterer Gebäude (BJ vor ca. 1975) mindestens halbieren. Alle bisherigen Versuche, dieses riesige Kapital zu aktivieren, sind im Sande verlaufen. Die energetische Sanierungsrate in Deutschland beträgt gerade einmal 0,8%. Erforderlich wären 2%, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung in diesem Wirtschaftssektor zu erreichen. Auch großzügige Maßnahmenförderung und niedrigste Zinsen führen nicht zur spürbaren Anhebung der Sanierungstätigkeit. Im Gegenteil: Sie werden durch gesetzliche Bestimmungen der EnEV und Förderbedingungen regelrecht blockiert!
Aus zahllosen Kundengesprächen können drei wesentliche Gründe für die Blockade ermittelt werden:
- glauben die meisten Eigentümer einschlägigen Presseveröffentlichungen, dass Wärmeschutzmaßnahmen teuer, hässlich und zudem gesundheitsgefährdend seien.
- stehen dem Sanierungswillen die immer weiter verschärften Anforderungen der EnEV entgegen. Sie schreiben vor, dass zu dämmende Bauteile einen Mindeststandard erfüllen müssen, koste es was es wolle.
- werden in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich teure Komplettsanierungen auf minimalen Energiebedarf kommuniziert, sogenannte Leuchtturmprojekte. Solche Sanierungen sind nach unseren Berechnungen jedoch zwingend auf öffentliche Fördergelder angewiesen, um sie auch nur halbwegs wirtschaftlich darstellbar zu machen. Für den Verbraucher sind Fördergelder einerseits ein willkommenes „Geschenk“, andererseits jedoch ein sicheres Zeichen, dass sich energetische Maßnahmen „nicht rechnen“.
Nun steht zu befürchten, dass die Neufassung der EnEV die Anforderungen weiter verschärft und die Blockadesituation fortschreibt. In einem Brief an die Bundesregierung und Fraktionen des Bundestags machte das IpeG-Institut aus Paderborn folgende Lösungsvorschläge:
- Trennen von Neubau- und Altbaubereich in der EnEV.
Begründung: Die energetischen Bedingungen für den Gebäudebestand sind nicht vergleichbar mit denen neu zu errichtender Gebäude. Im Altbaubereich sollte grundsätzlich gelten: Masse statt Klasse. Jede energetische Verbesserung ist willkommen! Verbesserungen müssen nicht die hohen Anforderungen der derzeitigen EnEV genügen, um positive Auswirkungen auf das Klima zu haben.
- Herunterfahren der Anforderungen im Bereich Altbausanierung auf das EnEV-Niveau von 2002.
Begründung: Viele kostenoptimierte Maßnahmen erfüllen die hohen Anforderungen der EnEV 2009 nicht. Sie werden jedoch durch deren Vorgaben blockiert. Wir erwarten, dass sich weitaus mehr potenzielle Investoren zu wirksamen Energiesparmaßnahmen entschließen als bisher und so die hohen Qualitätsanforderungen im Sinne des Einsparziels durch Masse substituieren.
- Streichung sämtlicher direkter Maßnahmenförderungen im Gegenzug, insbesondere des MAP-Programms und der Effizienzhauszuschüsse der KFW-Bank.
Begründung: Die MAP und Effizienzhaus-Förderung lenkt Investitionstätigkeit in kostenintensive Bereiche(Haustechnik, Erneuerbare Energien, teure Wärmedämmmaßnahmen). Dadurch geraten jedoch kosteneffiziente, nicht förderungsbedürftige Maßnahmen aus der öffentlichen Wahrnehmung und werden so behindert. Subventionen führen generell zur künstlichen Verteuerung der subventionierten Maßnahmen. Trotz Förderung haben es die meisten innovativen Maßnahmen gerade im haustechnischen Bereich auch nach Jahren nicht geschafft, wirklich marktfähig zu werden. Dieser Zustand wird durch die Subventionierung aufrechterhalten.
• Steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen in Altbaubereich oder KFW-Finanzierung als Anreiz.
Begründung: Auch die günstigen Zinsen der KFW-Bank führen nicht zur verbesserten Sanierungsquote. Sie sind somit unwirksam! Von Seiten der Grundeigentümer würde eine steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen begrüßt. Sie böte den besseren Anreiz. Wer sie nicht in Anspruch nehmen kann/will, käme in Genuss der günstigen Finanzierung.
- Unbenommen davon bleibt der Neubau-Bereich. Für diesen sollen die Anforderungen der EnEV 2009 weiterhin gelten.
Begründung: Die relativ hohen Kosten dafür werden nachweisbar etwa in der Hälfte eines Gebäude-Lebenszyklus substituiert. Eine weitere Verschärfung der EnEV hätte jedoch exponentiell steigende Kosten zur Folge und sollte sehr kritisch bewertet werden.