EEG: Kaskadennutzung durchsetzen und bei Neuanlagen keinen Strom aus Waldholz mehr vergüten

Zur Diskussion über die Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungsberichts erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Wenn die Bekenntnisse der letzten Jahre zur Kaskadennutzung von Holz ernst gemeint waren und keine leeren Worthülsen gewesen sein sollen, dann muss die Bundesregierung das jetzt bei der EEG-Novelle durch entsprechende Regelungen unter Beweis stellen. Das heißt, sie darf jetzt nicht die Vergütung für Altholz abschaffen, sondern muss vielmehr für Neuanlagen die Vergütung von Strom aus Waldholz abschaffen. Dann würde dort zukünftig nur noch Strom aus Landschaftspflegeholz, Altholz und Restholz, das bei der Holzverarbeitung anfällt, vergütet. Das wäre dann Nutzung mit zumindest einer Kaskadenstufe.

Sollte die Vergütung von Waldholz für Neuanlagen fortgeführt werden, dann wird die bestehende Holzwirtschaft in den nächsten Jahren immer weniger Holz zur Verfügung haben. Genau das besagen die Prognosen, die aufgrund des Wachstums der Holzenergie für das Jahr 2020 eine Holzlücke von 30 Mio. Kubikmeter vorhersagen. Die Folge wäre, dass in den nächsten Jahren sehr viele Arbeitsplätze in der Holzverarbeitung verloren gingen. Die können durch die zusätzliche Wertschöpfung in der Holzenergienutzung nicht kompensiert werden. Diese Entwicklung muss unbedingt verhindert werden. Der richtige Weg ist die Konzentration der Waldholznutzung auf die stoffliche Verwertung und auf die Bereitstellung von Wärmeenergie.

Der Vorschlag, für alle Neuanlagen einen hohen Gesamtwirkungsgrad und damit eine Mindestwärmnutzung zu verlangen, muss endlich umgesetzt und die Fehlsteuerung in reine Biomasse -Kraftwerke ohne Wärmeauskopplung beendet werden. Damit die Biomasse auch in bestehenden Anlagen effizienter genutzt wird, brauchen wir außerdem eine Initiative zur KWK-Nachrüstung von Alt-Kraftwerken, die bisher nur Strom erzeugen. Auch aus diesem Grund sollte die Vergütung für Altholz nicht entfallen."


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