EEG-Export

EEG-Export

Das deutsches EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gilt als Erfolgsmodell. Deutschland war das erste europäische Land Europas, welches die Förderung erneuerbarer Energien gesetzlich fixierte. Am 1. April 2000 löste das EEG das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) ab und schuf die Erfolgsgrundlage des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland. 

Zahlreiche Staaten haben sich das deutsche EEG als Vorbild für die Gestaltung eigener Förderprogramme genommen. Bereits 2001 führte Frankreich ein Einspeisevergütungssystem ein, welches ebenso wie in Deutschland in der Zwischenzeit mehrfach angepasst wurde.

Spanien folgte in 2004 mit der Verabschiedung des Real Decreto, die Türkei mit dem YEK (Yenilenebilir Enerji Kanunuzur) und Italien mit dem Conto Energia ein Jahr später. Im Nicht-EU-Land Serbien existiert seit 2010 ein Einspeisetarifgesetz für Strom aus erneuerbaren Energien.

Unterschiedliche Finanzierungsmodelle

Für Investoren am wichtigsten sind hohe Planungssicherheiten und Investitionssicherheiten, die sich u.a. durch die Verlässlichkeit der garantierten Einspeisevergütungen ergeben. In Deutschland, Frankreich, Italien und der Türkei wird die Förderung erneuerbarer Energien umlagefinanziert. Steigende Kosten werden auf alle Stromverbraucher verteilt und belasten nicht Staat und Steuern.

Wenn Zuschüsse umlagefinanziert und nicht aus Steuermitteln erbracht werden, sinkt das Risiko einer Verringerung der Zulagen über die Bezuschussungslaufzeit.

Serbien und Spanien bezuschussen den Ausbau erneuerbarer Energien staatlich. Staatliche Subventionen aus dem Steuertopf beinhalten das Risiko einer Änderung, bei sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnisse. Wegen hoher Staatsverschuldung wurden in Spanien die Einspeisevergütungen sogar rückwirkend und zugleich massiv gekürzt.

Nachteil der Umlagefinanzierung

Die Umlagefinanzierung richtet sich nach Zahl und Umfang der Einspeisungen erneuerbarer Energie. Steigt deren Anzahl bzw. die eingespeiste Strommenge erhöht sich die absolute Menge der Zuschüsse.

Nach Berechnungen von Wirtschaftspolitikern aus Union und FDP wird sich die EEG-Umlage in 2013 auf bis zu 5,7 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. In 2014 wird sie durch die massive Einspeisung von Windstrom inklusive Mehrwertsteuer auf 8 ct/kWh steigen.

Eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsste dann 400 Euro für die Ökostromumlage aufwenden — gegenüber heute von rund 180 Euro/Jahr.

Die aktuelle Situation (2012)

Die Anwendung unterschiedlicher Verfahren verdeutlicht die obige Grafik. Zugrunde liegen entsprechende Verordnungen auf EU-Ebene, für deren Erfüllung die einzelnen Länder zuständig sind.

Die meisten EU-Staaten setzen auf Einspeisevergütungen oder Einspeiseprämien, um erneuerbare Energien zu fördern. Sie übererfüllen ihre Stromerzeugungsziele deutlich. Länder wie Schweden, Polen und Rumänien setzen auf reine Quotensysteme und konnten die für 2010 angestrebten Ziele nicht erreichen.

Quellen: 


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