Edward Snowden: Anspruch auf Schutz vor dem Zugriff der US-Behörden?!

An und für sich ist es schon merkwürdig, dass die Bundesregierung sich nicht zur “Rechtsfrage” der Ergreifung des ehemaligen CIA-Agenten einlässt. Fraglich ist, ob nicht Edward Snowden einen besonderen Anspruch auf Schutz seiner Person hat, nach deutschem Recht und Internationalem Recht!

Die Rechtsfrage, bzw. der bis heute völlig unbefriedigende (rechtswidrige) Zustand in Deutschland und in der EU lässt sich wie folgt herausarbeiten:

Vor wenigen Jahren hatte ein EU-Beamter den Betrug vieler EU-Abgeordneter öffentlich gemacht, die unzulässig ohne Anwesenheit “Sitzungsgelder” erschlichen hatten und unter Anderem “generös” Reisekosten abrechneten. Der dadurch ausgelöste Skandal führte dazu, dass ein paar ganz eifrige Betrüger enorme Schwierigkeiten bekamen, allerdings wurde der EU-Beamte unter Heranziehung des “Vertrauensbruches” (Arbeitsrecht) versetzt, quasi bestraft!

Das kleine Beispiel, das beinahe unbegrenzt angereichert werden könnte, kennzeichnet die Existenz des “Obrigkeitsrechtes”, weil sich die abgehobenen Eliten und Politiker durch trickreiche “Rechtsauslegung” bisher schützen konnten. Derjenige, der in einem Unternehmen eine klare STRAFTAT (z.B. krasse Verstöße gegen Umweltrecht mit erheblicher Gefährdung der Bürger) zur Anzeige brachte, konnte aufgrund des dann unterstellten “VERTRAUENSVERLUSTES” aus dem Unternehmen nach Arbeitsrecht entfernt werden. Erst in der letzten Zeit zeigen sich Tendenzen der Abkehr von dieser völlig absurden Rechtsauslegung. Denn zu fragen ist, wie kann einem Arbeitnehmer VERTRAUENSVERLUST unterstellt werden, der sich an Recht und Gesetz halten will und der sogar Bürger vor gesundheitlichen Schädigungen schützen will. Nicht zuletzt hat er sogar sein Unternehmen geschützt, dass sicherlich nicht den klaren Rechtsbruch zum Gegenstand des Unternehmens gemacht hat bzw. machen durfte.

Das deutet nur die Dimension der Fragestellung an!

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu ein Verbrechen, wenn die US-Behörden jetzt Edward Snowden verfolgen, um ihn für viele Jahre ins Gefängnis zu setzen oder ihn gar zum Tode verurteilen wollen.

Jedem ist inzwischen offenkundig, wie US-Geheimdienste vielfach gegen das Recht der Nationalstaaten verstoßen hatten und sogar befreundete Politiker systematisch ausspähen ließen. Anzunehmen, dass die US-Administration bis hoch zum Präsidenten keine Kenntnis davon hatte, wäre reichlich naiv.

Die systematischen RECHTSBRÜCHE der US-Regierung sind unübersehbar, spätestens seit “Abu Ghreib” und “Guantanamo”!

Aber die Bundesregierung, voran die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), gönnt dem Abtrünnigen Ex-Geheimdienstmitarbeiter, der den vielfältigen Rechtsbruch nicht mehr mittragen wollte, kein Wort des Verständnisses.

Das liegt wohl unter Anderem daran, dass Deutschland und die EU beinahe hörig krasse Rechtsbrüche ihrer “Freunde” politisch dulden, ja sogar hofieren und rechtfertigen. Mit dem Grundgesetz, der Bindung an das Internationale Recht, hat das wenig zu tun. In diesem Sinne verstößt die Bundeskanzlerin sogar gegen ihren Amtseid, weil sie die Interessen der Bürger und Unternehmen nicht nachhaltig schützt und alles unternimmt, um solche Ausspähungen zukünftig so weit wie möglich zu unterbinden. Das gilt auch und insbesondere für England.



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