eBooks unterliegen Buchpreisbindungsgesetz, sind steuerrechtlich aber keine Bücher – #!?!

ebooks erstellenAnfang Februar wurde das Buchpreisbindungsgesetz geändert, so dass eBooks auf eine Ebene mit dem gedruckten Buches gestellt werden. Allerdings gilt dies nicht für die steuerliche Regelung. Das gedruckte Buch fällt auf einen vergünstigten Mehrwertsteuersatz von 7%.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass elektronische Bücher nicht darunter fallen. (Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: V R 43/13) dies bedeutet, dass noch volle 19 % Mehrwertsteuer auf ebooks fällig sind.

Ganz klar – unfair. Allerdings gestaltet sich die steuerliche Anpassung schwerer, denn dazu müsste das europäische Mehrwertsteuerrecht geändert werden.


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