E-Commerce: Was Sie als online shop Betreiber beim Provider Wechsel beachten sollten

Das kennt wohl jeder online shop Betreiber: Irgendwann ist die Zeit gekommen, warum auch immer den Provider zu wechseln. Doch hier können Fallstricke lauern, weil vielleicht Ihnen Ihr alter Provider den Wechsel so schwer wie möglich machen will. So uns uns dieser Tage geschehen und daher aus eigenem Erleben ein kurzer Bericht:
Natürlich ist es ganz wichtig, dass Sie fristgemäß kündigen. Wichtig dabei:

Eine Kündigung muss nicht vom Provider bestätigt oder gar genehmigt werden!

Denn eine Kündigung ist internationalem Recht folgend eine Kündigung und eben keine Aufhebung. Nur in letztere muss die Gegenseite einwilligen bzw. diese genehmigen. Bekanntestes Beispiel dürfte der Arbeitsaufhebungsvertrag sein wo beide Seiten überein kommen, den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers am Tage X zu beenden. Kündigt eine der beiden Seiten fristgemäß, dann kann die andere Seite im Regelfall nichts dagegen tun. Gleiches gilt natürlich auch beim Provider Ihrer Wahl und am ehesten ist ein Providervertrag mit einem Mietvertrag vergleichbar. Damit zum nächsten wichtigen Punkt:

Kündigen Sie nicht ausversehen Ihre Domains!

Es gibt immer noch viele Provider am Markt, die Domains zusammen mit einem Hosting Paket anbieten. Im Regelfall wollen Sie ja aber Ihre Domains nach dem Umzug zu einem neuen Provider mitnehmen! Alles andere hat ja auch keinen Sinn! Wenn Sie bspw. erfolgreich den online shop XYZ Punkt irgendwas betreiben, dann finden Sie ja Ihre Kunden nicht, wenn Sie dann mit einer neuen URL beginnen.

Lassen Sie sich nun bitte nicht in das Bockshorn jagen!

Es gibt Provider die Ihnen nun vielleicht schreiben, dass sie Ihre Kündigung nur bestätigen, wenn Sie Ihre Domains mit kündigen. Dazu kann man nur sagen: ACHTUNG! Spätestens jetzt müssen bei Ihnen die Alarmglocken angehen. Denn nach wir vor gilt:

Nur der Domaininhaber kann eine Domain beim Registrar kündigen!

Der Domaininhaber sind aber Sie und eben nicht der Provider! Der Provider kann demzufolge NIE eine Domain ohne Zustimmung des Inhabers kündigen. Über diesen Fallstrick versuchte unser Provider auf nicht gerade charmante Art und Weise eine Vertragsverlägerung heraus zu schinden. Er argumentierte damit, dass er ja die Kündigung nur bestätigen könne, wenn auch die Domains gekündigt werden.

Genau das stimmt nicht!

Lassen Sie sich also bitte nicht mit dieser mehr oder weniger unschönen Art und Weise in das Bockshorn jagen. Teilen Sie Ihrem Provider mit, dass Sie beabsichtigen, die Domains zu behalten und fordern Sie ihn auf, Ihnen den Code für den Umzug der Domäne zu senden.
Alles in allem kann das aber ganz schön nervig sein. Uns ging es so, dass wir Anfang des Jahres fristgemäß zum 02.07.2016 bei unserem Provider ein Paket kündigten und in gleichem Atemzuge darum baten, uns ein Angebot für eine bessere Leistung zu unterbreiten. Da er dies leider nicht tat, sondern nur auf seine ach so tollen Angebote verweis, blieb uns nur der Umzug zu einem anderen Provider. Noch immer tut sich aber unser nun alter Provider sehr schwer zu akzeptieren, dass wir fristgemäß kündigten. Daher abschließend noch einmal der Hinweis: Wenn Sie fristgemäß kündigten, läuft der Vertrag automatisch aus. Egal ob Sie danach noch Ihr alter Provider drangsaliert oder nicht. Reagieren Sie einfach nicht mehr auf seine Schreiben. Irgendwann kapiert er das dann schon von allein.

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