Nach einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels von heute hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen und entschieden, dass digitale Bücher nicht weiterverkauft werden dürfen.
Man darf also E-Books nur bezahlen und lesen, aber nicht weiterverkaufen, obwohl sie fast genau so teuer sind wie ihre gedruckten Pendants – zumindest nach den AGB vieler Online-Buchhändler, die den Weiterverkauf von E-Books und Hörbüchern ausschließen.
Eine Juristin der Verbraucherzentrale teilte Golem auf Anfrage mit, dass das Urteil nach ihrer Ansicht noch nicht rechtskräftig ist: “Wir prüfen, ob wir eine Zulassungs- und Streitwertbeschwerde einlegen und dann doch noch zum Bundesgerichtshof kommen. Die Sache ist noch nicht abgeschlossen.”
Man liest auf den Seiten der Verbraucherzentrale, aus Sicht der Verbraucher mache es keinen großen Unterschied, ob sie ein Buch in physisch einem Laden oder virtuell als Download erwerben. Sie würden für den Erwerb des Werkes und dafür, dass sie es dauerhaft benutzen und bei Bedarf sogar weiterverkaufen können, bezahlen.
Diese Entwicklung findet sich aus den USA kommend in immer mehr Bereichen der Wirtschaft. Man kauft keine Produkte mehr, sondern nur noch (eingeschränkte) Nutzungsrechte daran. Das ist bei E-Books, Musik und Filmen in digitaler Form schon sehr weit verbreitet, macht aber auch bei hochwertigen Gütern wie beispielsweise Autos nicht halt – eine bedenkliche Entwicklung! Im Grunde wird der Verbraucher dabei betrogen…
Foto: EBook between paper books / Wikimedia / CC / Maximilian Schoenherr