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Die Düsseldorfer Tabelle soll sich zum 01.01.2011 ändern, aber letztendlich steht dies alles unter dem Vorbehalt, dass die Frage der Hartz-IV-Sätze endgültig geklärt wird. Wir müssen also noch abwarten, ob dies in diesem Jahr noch geschieht.
Die wesentlichen Änderungen werden allerdings nicht im Bereich der Höhe der Unterhaltsbeträge liegen, sondern im Bereich des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen: dieser soll von 900,00 EUR auf 950,00 EUR steigen.
Darüber hinaus steigen die Selbstbehalte gegenüber dem Ehegatten (oder dem unterhaltsberechtigten Vater/ der unterhaltsberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes) auf 1.050,00 EUR, gegenüber volljährigen Kindern auf 1.150,00 EUR und gegenüber den Eltern auf 1.500,00 EUR.
Auch werden die jeweiligen Bedarfskontrollbeträge der einzelnen Einkommensgruppen konsequenterweise ebenfalls um 50,00 EUR erhöht.
Zudem tut sich etwas bei den Studierenden, deren Gesamtunterhaltsbedarf um 30,00 EUR auf 670,00 EUR angehoben wird.
Wichtig ist, dass die Düsseldorfer Tabelle weiterhin von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht – dies führte zwar schon die vorhergehende Düsseldorfer Tabelle ein, dieser Umstand ist aber in der Praxis des öfteren übersehen worden, weswegen noch einmal darauf hingewiesen werden soll.
Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu den wesentlichen Änderungen finden Sie hier.