Quelle dieser völlig daneben liegenden Einschätzung waren wohl behördliche Immobilienbesitzer in Österreichs Hauptstadt Wien, die offenbar zu viel vom Heurigen intus hatten, Namen auf Klingelschildern als Verstoß gegen die DSGVO ansahen. Ein großes Wohnungsunternehmen hatte dann umgehend die Namensschilder von immerhin 220.000 Wohnungen entfernt. Da lacht der Paketzusteller…
„Hoch qualifizierte“ Datenschützer schüren die Panik noch
Für weitere Verunsicherung sorgte dann auch noch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, Lutz Hasse, der beim Sender MDR behauptet hatte, dass Klingelschilder nicht ohne Zustimmung der Betroffenen mit einem „personenbezogenen Namen“
Wohl mehr so ein Du-Datenschützer analog zu den vor einigen Jahrzehnten eingeführten Du-Kommissaren der Polizei in NRW, dem jemand auf die Schulter geklopft und gesagt hat: „Du jetzt Datenschützer.“ Qualifikation scheint ja offenbar auch für diesen Job nicht wirklich wichtig zu sein – wohl aber das richtige Parteibuch.
Klingelschilder werden überhaupt nicht von der DSGVO erfasst
Gestern ist endlich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Bedenken entgegengetreten, namentliche Klingelschilder an Häusern würden gegen das Datenschutzrecht verstoßen. „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar”, machte die Bundesdatenschützerin deutlich klar. Klingelschilder würden also gar nicht von der DSGVO erfasst, und der Mieter hätte nur „in besonderen Fällen ein Widerspruchsrecht“.