Drum prüfe wer sich bindet /wenn ein Betreuer am Lebensende notwendig wird

Es war alles genau geplant. Das Grab, die Grabplatte, die Statue…..noch zu Lebzeiten genau durchgeplant.

Die Betreuerin( kein Familienmitglied, Freundin oder Verwandte )der nun Verstorbenen befand schon vorher, dass die Grabplatte viel zu teuer sei und es ein Gemeinschaftsgrab  des Altersheimes  es doch auch täte.

Die Grabplatte könne man dem Steimetz zurückgeben und das Geld sich zurückholen.Ohnehin sei das mit der Grabpflege so einfacher.

Schon den Wunsch der Schwerkranken, im Hospiz sterben zu wollen, hatte sie nicht entsprochen.Ihr Job sei schließich ehrenamtlich und die 20 km zum Fahren zu weit  ( trotzdem muss man sagen das  die Sterbebegleitung in diesem Altersheim  sehr sehr gut war). Die Betreuerin vertrat nicht die Interessen der Schwerkranken, das wurde immer deutlicher.

So ereilte die Kinder folgende Nachricht:

Der Friedhof hätte seine Satzung geändert, so große Grabplatten seien nicht erlaubt, sagte die Betreuerin am Telefon. Und außerdem müsse das Grab bepflanzt werden.

Bei Nachfrage der Kinder der Verstorbenen   bei der Friedhofsbehörde stellte sich heraus: Ja  der Friedhof hatte seine Satzung geändert, die Grabplatte sei erlaubt und ,nein, Kiesel um die schöne Grabplatte würden ausreichen.Einen eigenen Grab stände nichts im Wege.

Die Heimleitung verhielt sich fair.

Nun darf sie doch in ihr eigenes Grab, mit Grabplatte  und Statue. Immerhin war alles vor Jahren schon bezahlt…..und eine Grab WG war einfach nicht das was sie wollte

Drüm prüfe wer sich am Lebensende binden muss



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