Drohnen-Gesetze in Nordamerika

Von Francis & Bina (my-Road.de)

Die Drohnen-Gesetze für Kopter-Piloten in Nordamerika sind gerade im Umbruch. Hier findest du eine Sammlung der aktuellen Regeln.

Für eine bessere Übersicht haben wir die Bestimmungen anschaulich in zwei Nordamerika-Karten zusammengefasst: Die erste Karte ist für die private Verwendung von Drohnen und die zweite Karte stellt die Bestimmungen für die kommerzielle Drohnen-Verwendung dar.


Legende
  • Grün bedeutet, dass der Einsatz jeweils ohne vorherige Genehmigung im Rahmen der gültigen Bestimmungen erfolgen kann. Wenn du dich außerhalb der Vorschriften bewegen möchtest, kannst du i. d. R. eine Sondergenehmigung beantragen. In einigen Ländern darfst du zwar ohne Genehmigung fliegen, allerdings nur ohne eine montierte Kamera. Diese Länder sind nicht grün – sondern gelb – nmarkiert; da die meisten Piloten sicherlich Film- und Fotoaufnahmen erstellen wollen.
  • Gelb bedeutet, dass du dich bzw. deine Drohne vor dem Fliegen registrieren , eine Genehmigung beantragen oder sogar eine Prüfung bestehen musst. Die Details erfährst du weiter unten.
  • Rot bedeutet, dass das Inbetriebnehmen von Multikoptern generell verboten ist. In diesen Ländern solltest du besonders vorsichtig sein, denn schon am Flughafen kann deine Drohne teilweise nach den Gesetzen beschlagnahmt oder du kannst nur wegen dem Besitz der Drohne verhaftet werden.
  • Grau bedeutet, dass ich keine zuverlässigen Informationen gefunden bzw. ich die Drohnen-Gesetze nicht ausreichend verstanden habe. Falls du hier weiterhelfen kannst, würde ich mich riesig über einen Kommentar freuen!

Bevor du hier startest, solltest du dir auch meinen Artikel zu den internationalen Drohnen-Gesetzen ansehen. Dort liste ich allgemeine Sicherheitsvorkehrungen auf, die du immer beachten solltest, und nenne Tipps zum Umgang mit No-Fly-Areas. Für eine angenehme Reise kannst noch hier meine Erfahrungen nachlesen, wie wir mit einer Drohne um die Welt reisen. Damit du deinen Kopter gut transportiert bekommst, findest du hier in unserem Blog einen Vergleich der besten Drohnen-Rucksäcke.

Inhaltsverzeichnis:

Bahamas, Bermudas, Costa Rica, Kanada, Mexiko, USA

Bahamas

Damit du mit einer Drohne auf die Bahamas einreisen darfst, musst du vorher eine Genehmigung vom Civil Aviation Department einholen – unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich fliegst. Andernfalls wird dein Multikopter bei der Einreise einbehalten.

Hilfreiche Links: Tribune242

Bermudas

Auf den Bermudas darfst du deinen Multikopter starten. Ausnahmen sind botanische Gärten und andere Regierungsgrundstücke, solang du keine Genehmigung eingeholt hast. Wenn du sonst nur Landschaften filmen möchtest, musst du keine Erlaubnis einholen. Genehmigungen sind kostspielig und brauchen mindestens zwei Monate.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 20 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Aerial Work Permission muss beantragt werden
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Department of Civil Aviation

Costa Rica

In Costa Rica wirst du in naher Zukunft nur noch mit einer Pilotenlizenz fliegen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob du als Privatperson oder zu geschäftlichen Zwecken in Costa Rica fliegen möchtest.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Neben Pilotenlizenz weitere Erlaubnis notwendig
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Q Costa Rica

Kanada

In Kanada darfst du mit deinem Multikoper aufsteigen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist. Ab 16 Jahren darfst du unter der Aufsicht einer akademischen Einrichtung fliegen. Vor dem Flug darfst du für 8 Stunden keinen Alkohol getrunken bzw. Drogen zu dir genommen haben. Mit dabei haben solltest du den Nachweis für eine Haftpflichtversicherung. Es gibt viele weitere Vorschriften abhängig vom Gewicht deiner Drohne. Deshalb solltest du unbedingt die verlinkte Infografik anschauen. Für private Zwecke ist das Fliegen von Drohnen in Nationalparks verboten.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 35 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: bis 2 Kilogramm Fluggewicht keine Erlaubnis notwendig
Maximale Flughöhe: 90 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: Transport Canada: Recreational use, Transport Canada: work or research, UAV Systems, Infografik, CBC: Flugverbot in Nationalparks

Mexiko

Die Drohnen-Bestimmungen für Mexiko sind in drei Gewichtskategorien eingeteilt:

  1. Bis 2 Kilogramm: Es ist keine Genehmigung notwendig
  2. Über 2 bis max. 25 Kilogramm: Genehmigung muss beantragt werden
  3. Über 25 Kilogramm: Genehmigung und Pilotenlizenz wird verlangt

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 2 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: unbekannt
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: unbekannt
Hilfreiche Links: The San Diego Union Tribune, Direction General De Aeronautica Civil

Ein Wahrzeichen Mexikos: Die Pyramiden von Chichen Itza

USA

Mittlerweile müssen alle Drohnen in den USA registriert werden, die mehr als 250 Gramm wiegen. Zudem ist es verboten, in Washington und in Nationalparks mit einer Drohne aufzusteigen. Derzeit kommt es noch vor, dass sich die Regeln in den einzelnen Bundesstaaten oder sogar Städten von den Gesetzen auf der Bundesebene unterscheiden. Du solltest also bei einer USA-Reise auch die regionalen Vorschriften in Erfahrung bringen.

Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 250 Gramm ohne Registrierung; bis 25 Kilogramm mit Registrierung
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Für kommerzielle Flüge musst du eine Erlaubnis von der Federal Aviation Administration (FAA) einholen
Maximale Flughöhe: 120 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 1,3GHz ist auf den Kanälen 1.280 und 1.258 MHz erlaubt; 2.4 GHz und 5.8 GHz zur Nutzung freigegeben
Hilfreiche Links: No-Fly-Areas, FAA Antrag (gewerblich), Online Registrierung bei FAA

Bist du schon mal mit deiner Drohne in Nordamerika geflogen? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren mit uns!