Amnesty International informiert:
Dem Iraner Rouhollah Tavana droht möglicherweise die Hinrichtung, nachdem der Oberste Gerichtshof sein Todesurteil im Februar bestätigt hat. Der Ingenieur war 2013 unter anderem wegen “Beleidigung des Propheten” zum Tode verurteilt worden.
Der 35-jährige Rouhollah Tavana kommt aus Khorasan, einer Provinz im Nordosten des Iran und arbeitet als Ingenieur im Bereich der Qualitätskontrolle. Er wurde am 3. August 2013 von der fünften Kammer des Strafgerichts in Khorasan zum Tode verurteilt, nachdem er der “Beleidigung des islamischen Propheten” (Sabbo al-Nabi) schuldig befunden worden war. Grund für die Anklage gegen ihn war ein Video, in dem er angeblich den Propheten Mohammed beleidigt hatte. Das Gericht verurteilte ihn darüber hinaus wegen “Alkoholkonsums”, “Herstellung alkoholischer Getränke” und “rechtswidriger sexueller Beziehungen” zu einer Haftstrafe und zu Peitschenhieben. Ein Revolutionsgericht in Khorasan sprach ihn außerdem der “Beleidigung des Begründers der Revolution” und der “Beleidigung des obersten Religionsführers” für schuldig und verurteilte ihn zu weiteren drei Jahren Haft.
Rouhollah Tavana wurde im Oktober 2011 in seinem Haus in Mashhad, der Hauptstadt der Provinz Khorasan, von Männern festgenommen, die dem Geheimdienst angehört haben sollen. Die BeamtInnen durchsuchten sein Haus und seinen Arbeitsplatz und beschlagnahmten unter anderem seinen Computer, sein Handy, seinen Pass sowie einige CDs und DVDs. Der 35-Jährige wurde anschließend in einer Haftanstalt des Geheimdienstministeriums in Khorasan dreieinhalb Monate lang in Einzelhaft gehalten und erhielt keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Rouhollah Tavana gab an, dass er alkoholisiert war, als er die Aussagen gemacht hat, mit denen er den Propheten beleidigt haben soll. Gemäß iranischem Recht könnte in diesem Fall nicht die Todesstrafe gegen ihn verhängt werden. Das Gericht hat zwar eingeräumt, dass Rouhollah Tavana zur betreffenden Zeit unter Alkoholeinfluss stand, ist jedoch der Ansicht, dass die Menge an Alkohol, die er konsumiert hatte, nicht ausreiche, um ihn als unzurechnungsfähig zu betrachten.
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