Dresscode im Beruf

Wenn es um die Frage geht, was genau Arbeitnehmer und Arbeitgeber in puncto Business-Dresscode voneinander erwarten dürfen, herrscht schnell große Unsicherheit. Wir klären über die wichtigsten Fakten auf.

Die Standards

Der Business-Dresscode richtet sich grundsätzlich am klassischen Kleidungsstil aus. Er dient als Maßstab für Abweichungen, die sich aus der jeweiligen Berufsbranche und Firmenphilosophie ergeben. Klassische Branchen, wie Banken und Versicherungen, zählen demnach zu den Arbeitsfeldern, in denen eine seriöse Ausstrahlung und somit klassische Dienstkleidung gewünscht ist. Erste Wahl sind hier für Damen Anzug oder Kostüm und für Herren Anzugvarianten. Je kreativer die Branche, desto mehr Freiräume ergeben sich auch bezüglich des Kleidungsstils. Stylisten und Grafikdesigner unterliegen einem anderen Dresscode als Unternehmensberater. Doch auch ihr Business-Dresscode kann stringent sein, wenn zum Beispiel ein betont trendiger Look gefordert ist. In allen Fällen gilt, dass sich die Unternehmensphilosophie in der Dienstkleidung spiegeln sollte und der Abgleich mit Kollegen meist einen guten Maßstab bildet.

Welche Vorschriften Arbeitgeber machen dürfen

Zwei Ansätze legitimieren Vorschriften des Arbeitgebers bezüglich eines Business-Dresscodes:

Gefahrenprophylaxe

Bestimmte Branchen müssen sich in der Kleidervorschrift an einer Gefahrenprophylaxe ausrichten. In der Baubranche, dem Gesundheitssystem oder bei der Polizei gelten strikte Vorschriften, welche arbeitsrechtlichen Vorgaben diesbezüglich eingehalten werden müssen, um das Gemeinwohl und das eigene Wohl nicht zu gefährden. Das Tragen von Helmen oder bestimmten Schutzanzügen ist hier obligatorisch.

Unternehmensimage

Zudem kann der Arbeitgeber bei einem hinreichenden Geschäftsinteresse einen Business-Dresscode vorgeben. Arbeitnehmer können dann angehalten werden, auf einen etwa trendbewussten Auftritt zu achten, um das Firmenimage zu unterstreichen. Auch auf einen einheitlichen Business-Dresscode kann bestanden werden, um einen geschlossenen Firmenauftritt zu präsentieren, wie es bei Airlines oder Imbissketten der Fall ist. Durch ein vertraglich abgesichertes Weisungsrecht erfährt der Arbeitgeber einen deutlichen Spielraum. Dieser wird jedoch durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers relativiert, sollten seine Interessen dem Geschäft nicht schaden und keine Gefahr in Verzug sein.

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