Dresden verbietet Facebook-Party

In den letzten Monaten wurde in sozialen Netzwerken, Printmedien und TV immer wieder von außer Kontrolle geradenen Facebook-Partys berichtet. Ursache war meist die fehlerhafte Erstellung von Veranstaltungen im Facebook-Profil, so das nicht nur die besten Freunde zur Geburtstagsparty eingeladen wurden, sondern die komplette Facebook-Gemeinde, da die Veranstaltung öffentlich angelegt wurde.
Mittlerweile werden aber offensichtlich auch illegale Facebook-Partys unter falschen Namen als Veranstaltung bei Facebook veröffentlicht. So offenbar geschehen für den 10. November 2012 in Dresden. Da in diesem Fall nicht mal der Eigentümer des Grundstückes Bescheid wusste, hat das Ordnungsamt die Facebook-Party untersagt. In der Pressemitteilung heißt es:

"Die Landeshauptstadt Dresden untersagt als Ortspolizeibehörde die Durchführung und Teilnahme an einer für den 10. November 2012, 0 Uhr bis 11. November 2012, 24 Uhr angekündigten Facebook-Party auf dem Grundstück Zittauer Straße 31. Betroffen davon ist neben der gesamten Zittauer Straße auch die Jägerstraße. Das Verbot gilt außerdem für jede Form von Ersatzveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden.
Grund für dieses Verbot ist, dass ohne das Wissen oder die Zustimmung des Eigentümers des betroffenen Grundstückes über das soziale Netzwerk Facebook öffentlich zu einer Geburtstagsfeier eingeladen wurde. Nach polizeilicher Prüfung stellte sich heraus, dass der Facebookaccount, über den zu der Veranstaltung eingeladen wurde, offensichtlich mit falschem Namen angemeldet wurde.
Das Verbot der "Party" ist erforderlich, damit öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Schutz des Eigentums des betroffenen Grundstückseigentümers, gewährleistet bleiben und Gefahren im Umfeld des Grundstückes vermieden werden. Erfahrungen aus anderen Städten haben deutlich gezeigt, dass zum Teil erhebliche Störungen (z. B. Vandalismus, Störungen des Straßenverkehrs, Lärmbelästigungen) von derartigen Veranstaltungen ausgehen. Die Allgemeinverfügung dient nicht zuletzt auch der Vermeidung von Straftaten (z. B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) und Ordnungswidrigkeiten (unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes, unerlaubte Ansammlung). [...]"


Den Text der Allgemeinverfügung könnt ihr hier nachlesen.


Empfehlung: Facebook-Partys und ihre Folgen bei ichimnetz.de
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