Die Leitmedien berichten auffällig wenig über die "PEGIDA" genannten Demonstrationen in Dresden. Falls doch berichtet wird, handelt es sich ausnahmslos um unsachliche Berichterstattung, die nur ein Ziel verfolgt: Die Demonstranten diffamieren, in dem man sie in die Naziecke zu stellen sucht. Kampagnenjournalismus pur.
Der Autor dieser Zeilen wird in diesem Artikel nicht näher auf die "PEGIDA" eingehen, sondern kurz auf das Vorgehen der Sicherheitskräfte mit Blick auf deren Aufgabe zur Wahrung der Bürgerrechte und auf die sog. "Zivilcouragierten" - als ob Opportunismus jemals Mut erfordert hätte!!! - eingehen.
PEGIDA in Dresden am 1.12.2014 mit ca. 10.000 Teilnehmern
Bei der "PEGIDA" ("Patriotische Europäer Gegen die Islamisierung des Abendlandes") handelt es sich um eine genehmigte Demonstration. Aus diesem Grund ist es die Pflicht der Staatsgewalt, die ordnungsgemäße Durchführung dieser Demonstration und damit die Bestimmungen des Grundgesetzes zu sichern.
Dies hat die Polizei nicht gewährleistet. Sie hat stattdessen wieder einmal die Unsitte geduldet, in dem unbequeme öffentliche Meinungskundgebungen regelmäßig von opportunistischen Krawalltouristen gestört werden. Der Demonstrationszug konnte in Dresden nicht die geplante Strecke ablaufen, weil die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, nichts ernsthaftes versuchte, um die Strecke freizumachen. Damit hat sich die Polizei mehr oder weniger geweigert bzw. als unfähig erwiesen, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Wahrung des Grundgesetzes nachzukommen.
Hier stellt sich aber auch die Frage, weshalb sog. Gegendemonstrationen überhaupt noch immer in unmittelbarer Nähe zu den eigentlichen Demonstrationen stattfinden können, da alle Lebenserfahrung aufzeigt, dass dadurch Straftaten bis hin zum schweren Landfriedensbruch und schweren Körperverletzungen vorprogrammiert sind und erst ermöglicht werden?
Wäre es nicht die Aufgabe der Staatsgewalt, genau dies zu verhindern und nicht noch zu fördern?
Die GegendemonstrantInnen des "Breiten Bündnis gegen Rechts", das von der christdemokratischen Oberbürgermeisterin Dresdens, Helma Orosz, zusammen mit dem rassistischen Verein "Dresden Nazifrei", einigen Gewerkschaften und den Kirchen (das letzte Aufgebot im Video verdeutlicht die kirchliche Auffassung von Nächsten- und Feindesliebe) ins Leben gerufen hat!
"Deutsches Blut auf deutschem Boden..." skandierten u.a. lautstark die sog. "friedlichen" GegendemonstrantInnen und werden von der Polizei nicht an diesem Aufruf zu schwersten Straftaten gehindert. Wozu gibt es überhaupt den § 130 der Volksverhetzung? Oder ist dieser Paragraph ein reiner Willkürparagraph, der nach Lust und Laune Anwendung findet?
Ein an die Scheißhausfliege Puck aus "Biene Maja" erinnernder Krawalltourist aus Süddeutschland, der offensichtlich einen Kontrollverlust erlitten hat - durch Drogeneinfluß? - kann fortgesetzt einen Medienvertreter beleidigen und diesem Gewalt androhen, ohne dass die herumstehende Polizei ihn in irgendeiner Weise daran zu hindern sucht.
Deeskalation sieht in meinen Augen anders aus. Ich war zudem oft genug Zeuge polizeilicher "Deeskalations"-Maßnahmen, dass ich mit Fug und Recht behaupten kann, dass auch hier die Polizei völlig anders verfahren könnte.
Doch scheinbar gibt es in diesem Land Bürger zweiter Klasse. Anders ist das Verhalten der Polizeiführung nicht zu werten. Es geht hier weniger um die berechtigten Sorgen der "PEGIDA"- Demonstranten, als viel mehr um die unserer aller Bürgerrechte.
Wenn die Polizei nicht im Stande ist, die Grundrechte zu sichern, dann müssen wir, die wirklich zivilcouragierten Bürger dieses Landes, dafür Sorge tragen, dass die Polizei zukünftig ihrer Pflicht nachkommt.
Die Polizeibeamten sind, wie jeder Beamte auch, nicht Diener irgendeiner dahergelaufenen Politprominenz, sondern Diener des Staates (Volkes) und damit seiner Gesetze und Verordnungen.
Der Autor dieser Zeilen wird in diesem Artikel nicht näher auf die "PEGIDA" eingehen, sondern kurz auf das Vorgehen der Sicherheitskräfte mit Blick auf deren Aufgabe zur Wahrung der Bürgerrechte und auf die sog. "Zivilcouragierten" - als ob Opportunismus jemals Mut erfordert hätte!!! - eingehen.
PEGIDA in Dresden am 1.12.2014 mit ca. 10.000 Teilnehmern
Bei der "PEGIDA" ("Patriotische Europäer Gegen die Islamisierung des Abendlandes") handelt es sich um eine genehmigte Demonstration. Aus diesem Grund ist es die Pflicht der Staatsgewalt, die ordnungsgemäße Durchführung dieser Demonstration und damit die Bestimmungen des Grundgesetzes zu sichern.
Dies hat die Polizei nicht gewährleistet. Sie hat stattdessen wieder einmal die Unsitte geduldet, in dem unbequeme öffentliche Meinungskundgebungen regelmäßig von opportunistischen Krawalltouristen gestört werden. Der Demonstrationszug konnte in Dresden nicht die geplante Strecke ablaufen, weil die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, nichts ernsthaftes versuchte, um die Strecke freizumachen. Damit hat sich die Polizei mehr oder weniger geweigert bzw. als unfähig erwiesen, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Wahrung des Grundgesetzes nachzukommen.
Hier stellt sich aber auch die Frage, weshalb sog. Gegendemonstrationen überhaupt noch immer in unmittelbarer Nähe zu den eigentlichen Demonstrationen stattfinden können, da alle Lebenserfahrung aufzeigt, dass dadurch Straftaten bis hin zum schweren Landfriedensbruch und schweren Körperverletzungen vorprogrammiert sind und erst ermöglicht werden?
Wäre es nicht die Aufgabe der Staatsgewalt, genau dies zu verhindern und nicht noch zu fördern?
Die GegendemonstrantInnen des "Breiten Bündnis gegen Rechts", das von der christdemokratischen Oberbürgermeisterin Dresdens, Helma Orosz, zusammen mit dem rassistischen Verein "Dresden Nazifrei", einigen Gewerkschaften und den Kirchen (das letzte Aufgebot im Video verdeutlicht die kirchliche Auffassung von Nächsten- und Feindesliebe) ins Leben gerufen hat!
"Deutsches Blut auf deutschem Boden..." skandierten u.a. lautstark die sog. "friedlichen" GegendemonstrantInnen und werden von der Polizei nicht an diesem Aufruf zu schwersten Straftaten gehindert. Wozu gibt es überhaupt den § 130 der Volksverhetzung? Oder ist dieser Paragraph ein reiner Willkürparagraph, der nach Lust und Laune Anwendung findet?
Ein an die Scheißhausfliege Puck aus "Biene Maja" erinnernder Krawalltourist aus Süddeutschland, der offensichtlich einen Kontrollverlust erlitten hat - durch Drogeneinfluß? - kann fortgesetzt einen Medienvertreter beleidigen und diesem Gewalt androhen, ohne dass die herumstehende Polizei ihn in irgendeiner Weise daran zu hindern sucht.
Deeskalation sieht in meinen Augen anders aus. Ich war zudem oft genug Zeuge polizeilicher "Deeskalations"-Maßnahmen, dass ich mit Fug und Recht behaupten kann, dass auch hier die Polizei völlig anders verfahren könnte.
Doch scheinbar gibt es in diesem Land Bürger zweiter Klasse. Anders ist das Verhalten der Polizeiführung nicht zu werten. Es geht hier weniger um die berechtigten Sorgen der "PEGIDA"- Demonstranten, als viel mehr um die unserer aller Bürgerrechte.
Wenn die Polizei nicht im Stande ist, die Grundrechte zu sichern, dann müssen wir, die wirklich zivilcouragierten Bürger dieses Landes, dafür Sorge tragen, dass die Polizei zukünftig ihrer Pflicht nachkommt.
Die Polizeibeamten sind, wie jeder Beamte auch, nicht Diener irgendeiner dahergelaufenen Politprominenz, sondern Diener des Staates (Volkes) und damit seiner Gesetze und Verordnungen.
Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.
Evelyn Beatrice Hall (1868-1956)