Dr. Mechthild Bach ist tot. Sie hat in ihrer Wohnung Suizid begangen und wurde tot aufgefunden. Der letzte Stand war: Jetzt stehen die Signale des Bach-Prozesses zu Schmerztherapie contra Sterbehilfe sogar auf Mordvorwurf. Die Richter haben in einer Zwischenbilanz signalisiert, dass sie noch über den Tötungsvorwurf der Staatsanwaltschaft hinauszugehen gedenken – Frau Bach droht lebenslange Haft. Nun erheben Mediziner und Angehörige anderer Berufsgruppen ihre Stimme gegen die Anklage der Kollegin– wenngleich noch vereinzelt. Werden Ärzte und Ärztinnen in Zukunft – verständlicherweise – zunehmende Zurückhaltung bei der Schmerzmedikation an den Tag legen? Welcher Arzt verschreibt oder spritzt Todkranken zur Schmerzlinderung dann noch Morphin, wenn ihm Gefängnis droht? (Wird es Schmerztherapie mit einem Risiko der indirekten Sterbehilfe nur noch bei entsprechender Patientenverfügung und entsprechender Dokumentation des Patientenwillens geben?) Wir müssen uns dabei vor Augen führen, was überhaupt die Anklage gegen Dr. Bach ins Rollen gebracht hatte: 2003 war der MDK Niedersachsen bei einer Routinekontrolle die hohen Morphingaben aufgefallen. Die Kasse AOK erstattete daraufhin Anzeige. Welche Lektion haben wir aus ihrem Schicksal zu lernen? Sie starb im Alter von 63 Jahren. Spontan möchten wir Dr. Mechthild Bach den ihr gebührenden Respekt zollen. Was immer sie falsch gemacht haben mag, eine Mörderin war sie jedenfalls nicht. Mechthild Bach hatte zum Prozessauftakt selbst ihre Unschuld beteuert und dabei das Recht jedes Menschen betont, „seinen Tod in Würde und angstfrei zu erleben“. Quelle Newsletter Patientenverfügung