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So treffen Sie die richtige Entscheidung
Der Traum vom eigenem Heim – viele Bauherren stellen sich die Frage ob sie sich für ein Einfamilienhaus oder für ein Doppelhaus entscheiden sollen. Letztlich spielt das zur Verfügung stehende Budget eine entscheidende Rolle. Ein Doppelhaus ist preiswerter als ein freistehendes Einfamilienhaus. So können sich Familien den Traum von eigenem Haus auch in guter Lage leisten. Welche Vor- und Nachteile ein Doppelhaus gegenüber eines Einfamilienhaus aufweisen kann, haben wir für Sie zusammengefasst.
Vorteile eines Doppelhauses
Bei dem Bau eines Doppelhauses ist die Grundstücksfläche in der Regel nicht größer als bei einem Einfamilienhauses. Allerdings müssen Sie nur die Hälfte der Kosten tragen. Das gleiche gilt für den Bau des Daches und die alljährlichen Heiz- und Betriebskosten. Hier kann man volkstümlich sagen „Halbes Leid ist geteiltes Leid oder geteilte Freude ist doppelte Freude.“ Das Hauptkriterium sich für ein Doppelhaus zu entscheiden liegt deshalb eindeutig in der Kostenersparnis.
Nachteile eines Doppelhauses
Auch wenn ein Doppelhaus auf den ersten Blick aussieht wie ein Einfamilienhaus, so besteht es aus zwei Wohnhälften, zwei Grundstückshälften und zwei separaten Eingängen. Der Nachteil dieser Wohnform besteht darin, dass beide Eigentümer sich auf kurz oder lang nicht mehr riechen können. Ist das Verhältnis durch störende Angewohnheiten einmal getrübt, kehrt meist selten wieder Frieden ein. Deshalb sollte man sich vor dieser Entscheidung fragen, ob man bereit ist Kompromisse einzugehen. Um einen unnötigen Nachbarschaftsstreit vorzubeugen, lohnt sich in jedem Fall die Investition eines Schallschutz der Zwischenwand und das Errichten von jeweils einer Wand für beide Haushälften. Die Baukosten steigen zwar, aber zwei Wände mit Schallschutzisolierung vermeiden dass Sie sich durch die akustischen Laute der Nachbarn gestört fühlen.
Werbung:Ein weiterer Nachteil einer Doppelhaushälfte besteht im geringen Gestaltungsspielraum. Die Gestaltung der Außenfassade wird oft durch ein einheitliches Bild des Bauträgers vorgegeben. Meist haben Sie lediglich beim Gestalten des Innenausbaus, wie die Wahl der Fliesen, Bodenbeläge, Armaturen, Türen und Treppen, Gestaltungsfreiheit.