Doping, ein Thema im Golfsport?

Doping, ein Thema im Golfsport?

Olympia ist leider auch die Zeit, die das Thema Doping wieder für alle Menschen „sichtbar" macht. Und da Golf in diesem Jahr auch wieder olympisch ist, stellt sich die Frage wie geht unser Dachverband mit dem Thema um und ist das überhaupt ein Thema?

Was ist Doping?

Eine prägnante Kurzformel existiert leider nicht. Zusammengefasst und stark vereinfacht bezeichnet Doping die (versuchte) Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden im Sport. Verbotene Substanzen enthalten beispielsweise einige Medikamente gegen Bluthochdruck (nämlich sog. „Betablocker"). Wichtig ist: Der Begriff Doping lässt sich nicht auf die Einnahme leistungssteigernder Substanzen reduzieren, sondern erfasst als verbotene Methode beispielsweise auch intravenöse Infusionen. Ebenso begründet schon allein die unzulässige Einflussnahme auf ein Dopingkontrollverfahren oder aber die Weigerung zur Teilnahme an einer Dopingkontrolle einen Dopingverstoß.

Welche Regelungen zur Dopingbekämpfung gelten im DGV?

Zentrales Regelwerk ist die Anti-Doping-Ordnung des DGV. Diese enthält neben der Dopingdefinition insbesondere Bestimmungen zur Durchführung und Analyse von Dopingkontrollen, aber auch Sanktionsvorschriften für den Fall eines Dopingverstoßes. Die Anti-Doping-Ordnung setzt den sog. „NADA-Code", einen in allen Sportarten gleichermaßen verbindlichen Standard bei der Dopingbekämpfung, innerhalb des DGV um und ist für jedermann auf der Homepage des DGV einsehbar.

Die Anti Doping Ordnung

Die exakte und ausführliche Definition des Begriffs Doping und vieles mehr, befindet sich in der Anti-Doping-Ordnung des DGV.

Doping, ein Thema im Golfsport?Wer wird kontrolliert und wann ist mit einer Dopingkontrolle zu rechnen?

Eine Dopingkontrolle ist prinzipiell bei jedem Teilnehmer eines DGV-Verbandswettspiels möglich (z.B. Deutsche Mannschaftsmeisterschaften 1. Bundesliga, Internationale Amateurmeisterschaften von Deutschland, Deutsche Meisterschaften AK 18 etc.). Außerhalb von Wettspielen können unangemeldet an jedem beliebigen Ort Trainingskontrollen durchgeführt werden. Um die Erreichbarkeit der Athleten während der Trainingsphase zu gewährleisten, besteht gegenüber der NADA die Pflicht des Athleten, den jeweiligen Aufenthaltsort zu benennen. Trainingskontrollen sind jedoch nur für solche Athleten der Nationalmannschaften denkbar, die hierüber vom DGV gesondert informiert werden! Nur einigen Wenigen obliegen daher Meldepflichten, für die überwiegende Mehrheit aller Golfspielerinnen und -spieler bestehen keine solchen Meldepflichten.

Zu dem Thema gibt es unter anderem dieses Faltblatt und ich finde wir sollte die Augen nicht verschließen. Egal wo, da wo es Wettkampf zwischen Menschen gibt, gibt es auch ein Doping Risiko!

Wie seht ihr das?

Euer Lefty Stephan

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