Wir sehen Wechsel in der Politik, kaum hat man sich ein Gesicht und den passenden Namen eingeprägt…..schon verabschiedet man den einen oder anderen. Schnelle Wechsel in der Region der
Spitzen, aus strategischen Gründen. Für sofortigem Ersatz ist gesorgt. DAS können wir!
Manches andere irgendwie nicht. Wo drückt der Schuh bei den Normalos….wen interessiert das?
Vor etwa zwei Jahren haben sich zwei ganz normale Menschen auf den Weg Richtung Berlin/SPD Parteizentrale aufgemacht. Normale aber doch erfahrene Menschen. Ein insolventes Unternehmen, die Freistellung (nettes Wort für die sofortige Arbeitslosigkeit) und die Begegnung mit dem §613a BGB (Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebs%C3%BCbergang).
Dieser Paragraph ist wichtig und notwendig. Er soll mich schützen aber im Falle einer Insolvenz wirkt er toxisch. Er hindert einen neuen Investor daran, aufgrund des Klagerisikos der entlassenen Mitarbeiter, das Unternehmen zu erwerben.
Hier soll allerdings nicht den entlassenen Mitarbeitern die Schuld zugeschoben werden. Sie haben gar keine andere Chance als zu klagen. Sie werden quasi per Gesetz dazu gezwungen und gefährden unter Umständen ihr Arbeitslosengeld. Denn sie sind ja per Gesetz dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Und vernichten damit die Arbeitsplätze, die noch gerettet werden können.
In unserem Fall (Galladé) war es natürlich wesentlich unspektakulärer als bei Schlecker. Es ging „nur“ um ein paar Hundert Menschen. Aber glauben sie mir, in diesen zwei Jahren, in denen sich nichts getan hat, haben mehrere tausend Menschen ihre Arbeit verloren, weil Investoren durch die Kosten der Klagen verschreckt wurden. Stellen sich folgende Situation vor: Ein Unternehmen muss die Insolvenz anzeigen, der Insolvenzverwalter übernimmt das Ruder. Er versucht das Unternehmen zu erhalten (das ist nicht einmal seine originäre Aufgabe, auch wenn es hinsichtlich des Erhalts der Unternehmen gesetzliche Nachbesserungen gab. Diese gehen allerdings nicht weit genug. Im Vordergrund stehen die Interessen der Gläubiger.)
Ja, sie hoffen es findet sich ein Investor und wenn es so weit ist freuen sie sich auch. Nun gab es Gründe, die zur Insolvenz des Unternehmens geführt haben. Ein Investor muss also eine realistische Chance sehen, mit dem verbleibenden Unternehmen zukünftig wirtschaftlich Erfolgreich zu sein. Nur leider, wenn sie arbeitslos werden, müssen sie diesen ersehnten Investor verklagen. Verkehrte Welt?
Diese Erkenntnis, diese Erfahrung haben wir nach Berlin gebracht und gehofft, dass sich an dem Insolvenzrecht etwas ändert. Blauäugig? Immerhin sind wir von Sigmar Gabriel und Brigitte Zypries freundlich empfangen worden. Und wir hatten die Gelegenheit, ihnen unsere Vorschläge schriftlich zu überreichen.
Natürlich, unsere Gesprächspartner haben die Geschicke nicht in der Hand.
Die nächsten Opfer des §613a BGB und Berlin sieht immer noch keinen Handlungsbedarf. Einen lieben Gruß an die Mitarbeiter von Schlecker. Wir haben es versucht, leider ohne Erfolg.