Trump erneut vor Gericht gescheitert
Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte Trump zwar die Blockaden ihm nicht genehmer Twitter-Nutzer aufgehoben, aber weiter darum gekämpft, „Fake News“ blockieren zu dürfen – und sich jetzt erneut eine blutige Nase geholt.
Hinweis auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung
„Diese Berufung abhandelnd erinnern wir die Streitparteien und die Öffentlichkeit daran, dass, sofern der erste Zusatzartikel Gewicht hat, er bedeutet, dass die beste Antwort auf unerwünschte Äußerungen zu öffentlichen Angelegenheiten mehr Äußerungen sind, nicht weniger“, erinnert das Gericht den autokratischen Herrscher der USA.