Domains

Ein weiteres, beliebtes Gebiet der Abmahnungen sind Domainnamen.
Achten Sie bei der Anmeldung einer Domain auf folgendes:

- Keine Markennamen in der Domain
- Keine Produktbezeichnungen oder Unternehmensnamen (sofern diese nicht Ihnen gehören)
- Keine Städte, Orte, Gemeinden
- Keine “Tippfehler”-Domains (Buchstabendreher, die darauf abzielen dass User eigentlich zu einer bekannten Website wollten, sich dabei aber vertippen und dann bei Ihnen landen)
- Keine Domains, die in abgewandelter Form etwas von obigem suggerieren, und nur eine Ähnlichkeit mit einer anderen Institution aufweisen

Bei Eigennamen ist zu beachten, dass Unternehmen mit dem selben Namen selbst bei mäßigem Bekanntheitsgrad zumeist die Rechte an der Domain zugesprochen bekommen.
Sollte also ein einigermaßen bekanntes Unternehmen so heißen wie Ihr Name, kann dieses Anspruch auf die gleichnamige Domain beanspruchen.

Bei Domains mit den Namen von bekannten Persönlichkeiten ist es eigentlich klar: Nur diese Persönlichkeit hat das Recht, eine Domain mit ihrem Namen zu registrieren.
Oftmals ist es für Stars & Sternchen jedoch von Vorteil, wenn engagierte Fans eine Website über sie veröffentlichen. Sollten Sie also beabsichtigen, eine Fanseite über eine Person zu eröffnen, empfehle ich zuvor die jeweilige Produktionsfirma oder jeweils zuständige Stelle anzuschreiben, und sich schriftlich eine Erlaubnis für dieses Vorhaben geben zu lassen.
Sollten Sie es nicht tun, und ihre Website zudem eine klare Gewinnbeabsichtigung besitzen, ist eine Abmahnung denkbar.
Dies gilt übrigens auch, wenn Sie zufälligerweise genau wie ein prominenter Mensch heißen.


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