Zu diesem Zweck hat Rechtsanwalt Strate nun das veröffentlicht, "was die Gerichte selber zum Besten gegeben haben".
"Die Publikation sei für eine Debatte um die Rolle der Psychiatrie und ihr Verhältnis zur Justiz von enormer Bedeutung", so Strate gegenüber Deutschlandradio.
Denn es darf nicht sein, dass die Kaste der "Seelenklempner" ungesühnt willkürliche Falschdiagnosen betreibt.
Gerade im Verbund mit den "Göttern in der Robe", die ja bekanntlich - die Korruption einmal außen vor gelassen - ihren politisch-ideologischen Anschauungen mehr Beachtung als den Sinn der Gesetze schenken, ist das eine gefährliche Mischung.
Wenn solche Richter auf psychologische Gutachter treffen, die vom Menschen ebenso viel Ahnung haben wie ein Schwein vom Socken häkeln, da sie, wenn überhaupt, vom Menschen nichts weiter wissen, als das, was sie in ihren Ausbildungen auswendig gelernt haben, dann stellt das einen unhaltbaren Zustand dar.
Fälle wie der von Gustl Mollath beweisen, dass hier ernstzunehmende Sanktionen zu erfolgen haben.
Mit verzeihlichen "Kunstfehlern" hat das nichts zu tun, denn solche Vorgehensweisen sind unverzeihlich und im hohen Grade kriminell. Amtsmißbrauch ist gerade in solchen Fällen wie dem des Herrn Mollath nach dem Motto "Auge um Auge" zu ahnden.
Es ist gerade dieser Druck der zu erwartenden Sanktionen, der sowohl die Kaste der Gutachter als auch die der Richter dazu bewegen würde, ihrem gesellschaftlichen Auftrag nach bestem Wissen zu folgen.
Hierbei - gerade, weil es "Im Namen des Volkes" geschieht - sollte das Volk stets mit Argusaugen auf diese Kasten achten und bei Bedarf das Schwert der Justitia walten lassen.
Wer nun die Gerichtsakten zu Gustl Mollath einsehen mag, der kann dies hier tun.