Doch kein Verkaufsstopp für WLAN-Produkte

Von Klaus Ahrens

Am letzten Freitag hat der Bundestag das Funkanlagengesetz (FUAG) angenommen, das das bisher geltende Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ersetzt und die Radio Equipment Directive (RED) genannte EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll.

Durch den Schritt hatte man bis gestern ein ziemliches Durcheinander im Markt für WLAN-Produkte befürchtet. Das wurde aber zumindest für Deutschland aber mit einer in das verabschiedete Gesetz eingebrachten Änderung vermieden.

Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden.“, heißt es jetzt in der Vorschrift. Das beruhigt jetzt sowohl Anwender als auch Hersteller.