Durch den Schritt hatte man bis gestern ein ziemliches Durcheinander im Markt für WLAN-Produkte befürchtet. Das wurde aber zumindest für Deutschland aber mit einer in das verabschiedete Gesetz eingebrachten Änderung vermieden.
„Funkanlagen, die mit bislang geltenden harmonisierten Normen übereinstimmen, dürfen auch nach dem 12. Juni 2017 bis zur Veröffentlichung aktueller harmonisierter Normen in Verkehr gebracht werden.“, heißt es jetzt in der Vorschrift. Das beruhigt jetzt sowohl Anwender als auch Hersteller.