Allerdings ist das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig. Es stehe aber in einer Reihe mit der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, nach der auch Vodafone den Zugang zu Kinox.to sperren müsse, unterstrich der BVMI.
Offenbar hatte sich die Telekom nicht freiwillig zu der Sperrung von Goldesel.to bereiterklärt. „Wir prüfen derzeit das Urteil und werden gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen“, hieß es zu der Entscheidung des LG München.
DNS-Blocking kann leicht umgangen werden
Die Blockade erfolgt nur über DNS-Blocking und nicht über effektivere Techniken wie beispielsweise Deep Packet Inspection (DPI). Deshalb lässt sie sich recht einfach umgehen, indem man alternative Nameserver für seine Internetverbindung einträgt – zum Beispiel von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Die Nutzung des Dienstes ist dann zwar wieder möglich, aber immer noch illegal.