Diskussion um Fotografier-Gebühren in Lübeck

Von Thomas_robbin

Die Lübecker Nachrichten berichten in ihrer Silvester-Ausgabe über eine in der Hansestadt geführte Diskussion zur Einführung von “Knips-Gebühren” für die historische Altstadt, wie sie für die Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten vor kurzem höchstrichterlich anerkannt wurde. Das Meinungsbild in Lübeck ist derzeit noch uneins – ähnliche Debatten dürften angesichts knapper kommunaler Kassen Nachahmer finden.

Zu Wort kommen in dem Zeitungsbericht Vertreter aller Bürgerschaftsfraktionen, die sich zwar weitgehend gegen ein solches Gebührenmodell aussprechen, dieses aber teilweise für nachdenkenswert halten. Der rennomierte Lübecker Fotograf Thomas Radbruch spricht sich ganz klar dagegen aus und verweist darauf, dass solche Fotos eine große Bedeutung für die Städte-Werbung haben. Die Lübecker Museen, die – wie das Berlin-Branden­burgische Pendant – als Stiftung organisiert und unter anderem für die Unterhaltung des Wahrzeichens Holstentor verantwortlich sind, distanzieren sich immerhin ganz klar von einer Fotogebühr.

Der LN-Artikel im Wortlaut:

Profifotografen müssen für Aufnahmen in Berlin und Brandenburg bereits zahlen. In der Hansestadt könnte das Modell auch Schule machen. „Eine spannende Idee“, sagt die BfL.

In Berlin und Brandenburg kostet das Fotografieren von Kulturdenkmälern künftig Geld – zumindest, wenn die Bilder kommerziell genutzt werden und die Bauten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gehören. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte ein Wegweiser für andere Städte sein. Muss auch bald in Lübeck beim Fotografieren um Erlaubnis gefragt werden?

Mit den Einnahmen könnte der Unterhalt der historischen Gebäude in der Hansestadt finanziert werden. Astrid Stadthaus-Panissié von den Bürgern für Lübeck (BfL) nennt die Knips-Gebühr eine „spannende Idee“. Wenn die Stadt schon für die Instandhaltung aufkomme, „dann können die Nutznießer ruhig daran partizipieren“.

Hintergrund der Debatte war eine Klage der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Etwa 150 historische Bauten und 800 Hektar Gartenanlagen sind in ihrem Besitz – darunter Schloss Sanssouci und Cecilienhof in Potsdam. Die Stiftung klagte gegen zwei Bildagenturen und eine Internetplattform, über die Fotografen Aufnahmen der Kulturgüter gewerblich verkauften. Im Revisionsverfahren vor dem BGH hat sie nun Recht bekommen. Dem Eigentümer „steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu“, so der V. BGH-Zivilsenat. Selbst wenn Gärten und Parks keinen Eintritt kosteten, könne die Stiftung daher für gewerbliche Zwecke Geld verlangen.

Die CDU hält nichts von einer Fotosteuer in Lübeck. „Das kommt einer neuen Abgabe gleich“, sagt Peter Sünnenwold. „Irgendwann haben wir auch eine Seeblicksteuer.“ Außerdem hat er das Image der Stadt im Auge. Solch eine Gebühr sei eher eine Negativwerbung für Lübeck. Wenn ein Fotograf allerdings freiwillig etwas von seinen Einnahmen für den Erhalt der Gebäude abgeben möchte, wäre das eine schöne Geste, findet Sünnenwold.

„Völlig idiotisch“ nennt Fotograf Thomas Radbruch die Knips-Gebühr in Berlin und Brandenburg. Der Lübecker hat dort selbst schon Aufnahmen gemacht und lichtet auch Lübecks Wahrzeichen aus vielerlei Blickwinkeln ab. „Das geht zu weit.“ Gebäude und Plätze, die öffentlich seien, sollen auch frei fotografiert werden dürfen. Radbruch: „Es wird etwas hingestellt, und dann darf es nicht abgelichtet werden.“ Die Haltung sei „spießig“ und „zu kurz gedacht“. Es werde die Möglichkeit verkannt, was solche Fotos als Werbung bewirkten.

Die Lübecker Museen ähneln dem Besitzer der preußischen Schlösser am meisten – auch sie sind in einer Stiftung zusammengefasst. Könnte das Ablichten des Holstentors also bald Geld kosten? „Wir haben nicht vor, solch eine Knips-Gebühr einzuführen“, sagt Mitarbeiterin Jenni Klingenberg. Erstens wolle man es nicht, außerdem sei auch der Unterhalt der Gebäude nicht annähernd so teuer wie in Berlin und Brandenburg.

Frank-Thomas Gaulin von der SPD hält die Abgabe ebenfalls für unnötig, ganz ablehnen möchte er sie aber nicht: „Das sind Fragen, die gestellt werden dürfen.“ Immerhin investiere die Stadt viel Geld in ihre kulturhistorischen Bauwerke. Ragnar Lüttke von der Linken signalisiert ebenfalls Gesprächsbereitschaft bei dem Thema. Anstatt Fotos gebührenpflichtig zu machen, hat er aber eine andere Idee: „Das Holstentor oder die Stadtsilhouette sollten als Logo rechtlich geschützt werden.“ Damit möchte er verhindern, dass nicht-lübsche Unternehmen mit der Marke Lübeck werben.

Die Haltung von SPD und der Linken wird Astrid Stadthaus-Panissié freuen. Ihrer Meinung nach lohne es sich, einmal genauer über die Knips-Gebühr nachzudenken. Vielleicht wird das Thema auch demnächst die Bürgerschaft beschäftigten. Ihre Antwort auf die Frage, ob es einen BfL-Antrag geben könnte: „Das ist nicht ausgeschlossen.“

Quelle: Peer Hellerling, Lübecker Nachrichten

- Blog-Eintrag zur BGH-Entscheidung im Fall der Preussischen Schlösser und Gärten
- Website des Fotografen Thomas Radbruch