(SV) Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, bezeichnete die Beschlüsse der Koalition zur Pflegereform unlängst als „enttäuschend und unzureichend“. Der Pflegekompromiss sei nur ein „kleines Pflaster, mit dem man die großen Lücken in der Pflegeversicherung nicht schließen kann“. Mascher: „Eine geringfügige Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags von 0,1 Prozent und die steuerliche Förderung einer privaten Pflegezusatzversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die dringend notwendigen Verbesserungen bei der häuslichen Pflege realisieren zu können.“
Die längst überfällige Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde auf die lange Bank geschoben. Dadurch bleibe die Benachteiligung von Demenzkranken in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter bestehen, betonte Mascher.„Wenn in Anlehnung an die ‚Riester-Rente‘ eine ‚Bahr-Pflege‘ eingeführt werden soll, werden diejenigen“, so Mascher weiter, „die eine zusätzliche Absicherung am dringendsten bräuchten, sich diese am wenigsten leisten können. Geringverdiener und Menschen mit höheren Pflegerisiken, wie zum Beispiel chronisch Kranke und behinderte Menschen, werden finanziell nicht dazu in der Lage sein, eine solche zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen zu können“.
... Von dem abgesehen, dass die Versicherungsleistungen nicht befriedigend sein werden und noch keine Versicherung Demenz z.B. angemessen versichert. Der ewige Hinweis auf Versicherungen sollte endlich und in erster Linie mal für alle Staatsbeamte und Abgeordneten angewandt werden, damit die mal sehen, wie das ist, wenn sie keine Staatsgarantie haben. ...
Notwendig ist die verbesserte Finanzierbarkeit stationärer und häuslicher Pflege für kleine Einkommen. Keiner aus dem 20-Mio-Einwohner-Niedriglohnsegment kann sich 1200 EUR Eigenbeteiligung für mangelhafte Kräfte aus dem Ausland leisten. Außerdem muss ein Abbau der Benachteiligung der Pflegearbeit im Rentenrecht gegenüber der Bewertung von Kindererziehung erfolgen. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten ist mit 25 EUR Rente pro Monat und Kind selbst schwach ausgefallen.
Die längst überfällige Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde auf die lange Bank geschoben. Dadurch bleibe die Benachteiligung von Demenzkranken in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter bestehen, betonte Mascher.„Wenn in Anlehnung an die ‚Riester-Rente‘ eine ‚Bahr-Pflege‘ eingeführt werden soll, werden diejenigen“, so Mascher weiter, „die eine zusätzliche Absicherung am dringendsten bräuchten, sich diese am wenigsten leisten können. Geringverdiener und Menschen mit höheren Pflegerisiken, wie zum Beispiel chronisch Kranke und behinderte Menschen, werden finanziell nicht dazu in der Lage sein, eine solche zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen zu können“.
... Von dem abgesehen, dass die Versicherungsleistungen nicht befriedigend sein werden und noch keine Versicherung Demenz z.B. angemessen versichert. Der ewige Hinweis auf Versicherungen sollte endlich und in erster Linie mal für alle Staatsbeamte und Abgeordneten angewandt werden, damit die mal sehen, wie das ist, wenn sie keine Staatsgarantie haben. ...
Notwendig ist die verbesserte Finanzierbarkeit stationärer und häuslicher Pflege für kleine Einkommen. Keiner aus dem 20-Mio-Einwohner-Niedriglohnsegment kann sich 1200 EUR Eigenbeteiligung für mangelhafte Kräfte aus dem Ausland leisten. Außerdem muss ein Abbau der Benachteiligung der Pflegearbeit im Rentenrecht gegenüber der Bewertung von Kindererziehung erfolgen. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten ist mit 25 EUR Rente pro Monat und Kind selbst schwach ausgefallen.