Von Günter Verdin
In Österreichs Bundeshymne ist die Diskriminierung der Frauen per Gesetz abgeschafft: die Heimat hat nun nicht nur große Söhne, sonder auch große Töchter, auch wenn es mit dem Rhythmus hapert.
Kommen wir nun zu der Diskriminierung andersrum. Die Grüne Jugend teilte bereits im Februar 2014 auf ihrer Homepage mit:
"Warum unterscheiden wir an dieser Stelle nur zwischen weiblich und nicht-weiblich?
Um es kurz zu machen: Wir haben mit dieser Abfrage das Ziel, Diskriminierung zu bekämpfen:
die Diskriminierung von Frauen, indem wir zu statistischen Zwecken und für Frauenförderungsmaßnahmen den Frauenanteil messen
die Diskriminierung von Menschen, die sich in dem Mann-Frau-Schema nicht wiederfinden können oder wollen (z.B. Intersexuelle, Transsexuelle und Transgender)
Deshalb fragen wir lediglich ab, ob eine Person, die bei uns Mitglied werden möchte, weiblich oder eben nicht weiblich ist. "
Ist die Grüne Jugend männerfeindlich? Müsste in den Fragenkatalog nicht auch der Passus "männlich oder nicht-männlich" eingearbeitet werden? Zum Thema MÄNNERDISKRIMINIERUNG heißt es auf der Homepage :
"Eine Diskriminierung von Männern und Jungen liegt durch eine solche Abfrage keinesfalls vor. Weder das Allgemeine Gleichbehandlungs Gesetz (AGG) noch andere wissenschaftliche Quellen liefern dazu Anhaltspunkte." Das vermag nicht zu verwundern, ist diese abstruse Differenzierung doch ein neues Phänomen.
Beim Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen gibt es in vielen Branchen bereits Auswüchse von vorauseilenden Gehorsam. Da hört es sich gut an, wenn Männer sich auch nicht alles gefallen lassen. Am Dienstag, dem 30. September 2014 fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung in einer Frage, die marginal und läppisch scheinen mag und dennoch zur Gerechtigkeit in der Genderproblematik beitragen kann. Nach dem BAG-Urteil darf die Lufthansa ihre Piloten nicht zum Tragen der Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten.
Geklagt hatte ein Pilot, der aus Nordrhein-Westfalen stammt und in München stationiert ist. Er arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Lufthansa. Er war wegen fehlender Pilotenmütze 2009 von einem New-York-Flug abgezogen worden. Der Kläger sah sich wegen seines Geschlechts benachteiligt.
Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten - Tradition und die Besonderheiten von Damenfrisuren - keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Zu Recht: auch gegelte Männerfrisuren sehen nach langem Mützentragen beschissen aus.
Und das Haar in der Suppe?
Seltsamerweise gibt es für Köche und Köchinnen keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mütze. Das wäre aber aus hygienischen und delikaten Gründen - wer außer Journalisten findet gerne ein Haar in der Suppe?- dringend anzuraten.