Diskriminierung pur

Landkreis Harz: Auf Hartz IV angewiesene Frau soll nur dann Sozialhilfe für ihre Enkelin bekommen, wenn sie sich zur Pflegemutter schulen lässt.

Darf eine sorgeberechtigte Mutter verfügen, dass ihr Kind bei der Großmutter einzieht? Laut Gesetz ja. Das nahmen Jana und Marita Lehmann* aus dem Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt ernst. Weil Mutter Jana eine Ausbildung beginnen will, lebt die sechsjährige Lisa* seit dem 1. Mai bei Oma Marita. Nun steht die 47jährige, die wie ihre Tochter mit Hartz IV aufstockt, ohne Existenzsicherung fürs Kind und mit gekürzten Bezügen da (siehe jW vom 6.6.).

Wie Kreissprecher Manuel Slawig jetzt auf jW-Anfrage mitteilte, muss sich Marita Lehmann nach Auffassung der Behörden zuerst vom Jugendamt auf ihre Erziehungskompetenzen hin abklopfen lassen .

Mutter und Kind lebten bis vor kurzem im Haus der Großmutter. Sie mussten jedoch ausziehen und nahmen getrennte Wohnungen, Marita Lehmann blieb in der Stadt, ihre Tochter zog mit Lisa aufs Dorf. Doch Kind und avisierte Ausbildung zu vereinbaren, gestaltete sich schwierig für Jana Lehmann. "Eigentlich hatten wir gedacht, dass das bisher gezahlte Sozialgeld für die Kleine nun einfach auf mich übergehen würde", sagte Marita Lehmann gegenüber jW.

Quelle, weiter lesen: www.jungewelt.de

Schlagwörter: Agenda2010, Armut, Diskriminierung, Entrechtung, Gewalt, Hartz IV, Hass, Menschenwürde


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