Diskriminierung in der Arbeitswelt – Teil I

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist für viele Menschen ein ernstes Thema. Als diskriminierend wird ein Verhalten angesehen, “welches ohne ausreichenden Grund Personen unterschiedlich behandelt und damit einer Personengruppe in der einen oder anderen Weise eine geringere Wertschätzung entgegen bringt.”*

Es geht also um das unfaire Behandeln von Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe. “Ohne ausreichenden Grund” meint: Ohne die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe würde die Person auch nicht diskriminiert. Obwohl es in den Medien immer wieder thematisiert wird, scheint eine sinnvolle Gegenmassnahme nur schwer durchsetzbar zu sein. Diskriminierung geschieht nämlich selten explizit, sondern meistens so, dass Betroffene nicht direkt darauf reagieren können. Dies macht es schwierig dagegen anzukämpfen.

Es können in der Arbeitswelt folgende Arten von Diskriminierung ausgemacht werden:

Diskriminierung in der Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung aufgrund von persönlichen Merkmalen.

Mit  persönlichen Merkmalen sind Merkmale wie Alter, Geschlecht, familiäre Situation, bei Frauen Schwangerschaft, des weiteren Hautfarbe, Herkunft und Religionszugehörigkeit gemeint.

 

Teil II folgt…

*Quelle: ebd.admin.ch


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