Die Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB) hat die Berufung von BCM gegen das Dekret über die Schließung der Diskothek durch den Stadtrat von Calviá zurückgewiesen.
Die Verwaltungsgesellschaft BCM legte Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts Nr. 1 von Palma ein, das zu gegebener Zeit den Antrag der Diskothek auf Aufhebung der vorsorglichen Schließung zurückwies. Das TSJIB (Tribunal Superior de Justicia de las Islas Baleares) bestätigt nun die Entscheidung des Gerichtshofs von Palma.
Wir erinnern daran, dass der Stadtrat von Calvià im April 2017 die Diskothek im Rahmen der Revision der städtebaulichen Genehmigungen geschlossen hat. Dabei wurde die Erstbezugsgenehmigung für ein großes Bauprojekt, das im Jahr 2015 begonnen wurde, entzogen. Der Schlussauftrag, unterstreicht das Konsistorium, erfolgte, nachdem Kommunaltechniker eine Übereinstimmung von Unregelmäßigkeiten im Bauvorhaben festgestellt hatten.
Diese Unregelmäßigkeiten betrafen insbesondere Kühlablagen und andere Anlagen, die mangels einer Genehmigung rechtswidrig sind, einschließlich einiger Elemente, die die Sicherheit der Menschen beeinträchtigen. Der vorliegende Beschluss der TSJB, vor dem kein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt werden kann, bestätigt den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Nr. 1 von Palma.
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