Wie man Gewinne aus dem Internet richtig versteuert
In Deutschland sind jegliche Einnahmen, auch Nebeneinkommen, im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Gesetz kennt sieben Einkunftsarten, die für alle Menschen gelten, die in Deutschland wohnen - also entweder einen Wohnsitz nach § 8 Abgabenordnung haben oder es sich um einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 Abgabenordnung handelt.
Nach § 2 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gibt es nachfolgende Einkunftsarten: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie sonstige Einkünfte, die in § 22 Einkommensteuergesetz geregelt sind.
Bei genauerer Betrachtung wird man bemerken, dass es einige Einnahmequellen gibt, die auch unter die Kategorie passives Einkommen fallen, aber dennoch vom Einkommensteuergesetz erfasst werden. Es gibt aber auch Einnahmen, die zur Gänze steuerbefreit sind.
Letztlich hängt die Frage, ob Steuern bezahlt werden müssen oder nicht, davon ab, ob die Einnahmen durch eine der im Vorfeld erwähnten sieben Einkunftsarten erfasst werden - die Höhe der Einnahmen spielt nicht immer eine Rolle.
Nebeneinkommen -Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Wer online Geld verdienen will, der wird wohl überrascht sein, dass es hier einige vielversprechende Möglichkeiten gibt. Zu beachten ist, dass aber jedes Einkommen versteuert und somit in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss. Eine Ausnahme bilden Erträge durch Glücksspiele. Wer also viel Glück bei Black Jack oder Roulette gehabt hat, der darf sich über einen steuerfreien Gewinn freuen. Jedoch handelt es sich hier um Glücksspiel - die Wahrscheinlichkeit, mit einem Verlust heimzugehen, ist leider recht hoch.
Die Frage, wie die Einnahmen versteuert werden, hängt davon ab, ob es ein angemeldetes Gewerbe gibt oder nicht. Denn Einkünfte können aus einem Gewerbebetrieb oder im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden. Letztlich entscheidet das Ordnungsamt, ob man als Gewerbetreibender oder sogenannter Freiberufler tätig ist. Werden die nachfolgenden vier Punkte erfüllt, so wird man als Gewerbetreibender eingestuft: Die Arbeit erfolgt auf eigene Rechnung wie Gefahr, die Tätigkeit muss permanent sowie wiederholend ausgeübt werden, es wird ein Einkommen erzielt, wobei die Einnahmen die Aufwendungen übersteigen und man nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil - das heißt, man bietet eine Leistung gegen Entgelt an.
Für Personen, die nur ein kleines passives Einkommen erzielen, mag es kaum eine Rolle spielen, ob sie als Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sind. Die Vorteile, die ein Freiberufler hat, werden erst dann spürbar, wenn der Gewerbesteuer-Freibetrag überstiegen wird. Dieser liegt bei 24.500 Euro. Wer über diese Grenze kommt, sich jedoch den dadurch entstehenden bürokratischen Aufwand eines Gewerbetreibenden ersparen möchte, sollte das Finanzamt davon überzeugen, dass man ein Freiberufler ist.
Besonders interessant sind auch Einnahmen, die man durch Google AdSense erzielt. Denn hier handelt es sich um Werbeeinahmen, die eine gesonderte umsatzsteuerrechtliche Regelung mit sich bringen. Die Umsatzsteuer ist nämlich immer dort zu versteuern, wo sich der Empfänger der Leistung befindet. Der Hauptsitz von Google Ireland Ltd. ist etwa Irland. Das heißt, die Einnahmen sind in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig.
Fakt ist: Online-Einkommen ist immer dann zu versteuern, wenn man als Webseitenbetreiber, Texter oder auch als Freelancer tätig ist.
Gewinne mit Kryptowährungen erzielt - wie werden diese versteuert?
Wer regelmäßige Informationen über Coincierge bezieht, also sich mit Kryptowährungen befasst, der wird mitunter auch einmal mit dem Gedanken spielen, sein Geld in den Kryptomarkt zu stecken. Wer den Markt richtig einschätzt, darf sich über hohe Gewinne freuen. Doch wie werden Gewinne versteuert, die man mit Kryptowährungen erzielt?
Hat man die erworbenen Coins vor mehr als einem Jahr gekauft, so ist der Gewinn steuerfrei. Ausnahme: Mit der Kryptowährung wurden Zinserträge verbucht - sodann ist die Abgeltungssteuer zu bezahlen. Zudem verlängert sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Wer die Coins innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss den Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Zu beachten ist die Freigrenze, die aktuell bei 600 Euro liegt. Jedoch darf man hier nicht die Freigrenze mit dem Freibetrag gleichsetzen: Bei einem Freibetrag würde nur jene Summe versteuert werden, die über 600 Euro liegt - beim Überschreiten der Freigrenze wird der gesamte Betrag, also auch die ersten 600 Euro, versteuert.
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