Seit einiger Zeit klagt die NGO Deutsche Umwelthilfe e.V. mit großen Erfolg für Fahrverbote in deutschen Städten. Die Richter sprechen reihenweise Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in bestimmten Stadteilen aus, die angeblich mit hohen Schadstoffwerten belastet sind. Bis jetzt waren in den verklagten Städten stets innerstädtische Straßen betroffen, doch in Essen soll, zusätzlich dem Innenstadtbereich, auch auf der A 40 ab Juli 2019 eine Verbotszone für Dieselfahrzeuge entstehen. Die NGO Deutsche Umwelthilfe e.V. hat somit erreicht, dass auch Autobahnen für Dieselfahrzeuge zu sperren sind. Die A 40 gilt als Hauptverkehrsader zwischen den Ruhrgebietsstädten Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund. Täglich müssen Tausende Berufspendler und Zulieferer diese Route befahren, ein Dieselfahrverbot übersteigt somit bei weitem die Verhältnismäßigkeit, die doch gemäß Bundesverwaltungsgericht eine gewisse Beachtung finden sollte.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist eine NGO die mit Steuergeldern von der Bundesregierung und der EU finanziert wird. Zusätzlich sponsern fragwürdige Sponsoren, wie der japanische Autohersteller Toyota, diesen dubiosen Verein. Mit nicht bewiesenen Todesfällen durch Stickoxyde wollen sie den Dieselantrieb abschaffen und Millionen Dieselfahrer in Deutschland enteignen. Sind Fahrzeuge mit Fahrverboten belegt, sind sie wertlos, nicht nutzbar und gleichzeitig unverkäuflich. Das ist Enteignung in Reinkultur und nicht anders nennbar. Besonders makaber wirkt, dass die enteigneten Dieselfahrer ihre Enteignung auch noch selbst über Steuerzahlungen finanzieren, denn die Deutsche Umwelthilfe e.V. gilt als gemeinnützig und erhält somit Steuermittel von der Bundesregierung und EU.
Wer legte diese Stickoxydgrenzwerte überhaupt fest?
Basis für die Abwendung von Gesundheitsgefahren durch Stickstoffdioxid und Feinstaub ist die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG, die 2008 vom Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen wurden, die am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist. Sie trat mit Wirkung zum 11. Juni 2010 an die Stelle der bisherigen Luftqualitätsrahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität).
Die notwendige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in Deutschland durch eine Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und den Erlass einer neuen Rechtsverordnung (39. BImSchV) erfolgt.
Demnach gelten in der Umgebungsluft für NO2 seit 2010 zwei Grenzwerte:
- Der Jahresmittelwert darf nicht über 40 μg/m3 steigen
- Die Spitzenwerte dürfen höchstens 18-mal pro Jahr über 200 μg/m3 steigen
Quelle: blaue-plakette.de
Wer konnte es auch sonst anders sein, als natürlich die EU. Wunderlich ist nur, dass ausgerechnet in Deutschland die Luft so schlecht ist. In Frankreich, Griechenland, Spanien und anderen EU Staaten scheint in den Städten die reinste Berg- und Seeluft vorzuherrschen. Ob es hier vielleicht an der Messtreue und der stetigen Vorreiterrolle liegt? Auch ist sehr verwunderlich, dass der EU-Grenzwert (Jahresmittelwert) für die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) in der Außenluft 40 µg/m³ beträgt und der Arbeitsplatzgrenzwert 950 µg/m³. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt somit sage und schreibe 23,75 mal höher. Die Begründung ist ebenfalls mehr als zweifelhaft, denn sie besagt: Am Arbeitsplatz gelten zeitbegrenzte Werte für gesunde Menschen, hingegen an der Außenluft ganztägig empfindliche Menschen unterwegs sind. Allerdings liegt an den belasteten Straßen auch nicht ganztägig eine hohe Stickstoffbelastung vor, sondern punktuell zu den Verkehrsspitzenzeiten.
Ob bei der politischen Festlegung der Werte allerdings Fachleute Beteiligung fanden oder nur Juristen, Sozialberufler und Beamte, aus dessen Reihen Politiker meistens entstammen, könnte schon anzuzweifeln sein. Heute kommen Fachleute zu ganz anderen Beurteilungen:
Lungenfacharzt Prof. Dr. Dieter Köhler
Erst bei Dosen von 800 bis 1000 Mikrogramm würden unbehandelte Asthmatiker „etwas reagieren“, sagte Köhler. Todesfälle gebe es nicht. Ein Raucher beispielsweise erreiche „über 200.000 Mikrogramm pro Kubikmeter, wenn er eine Zigarette raucht“. Selbst das Anzünden eines Adventskranzes verursache mehr als 200 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft.
Quelle: EpochTimes
Wer jetzt allerdings denkt: „Mir geht das alles nichts an, ich fahre keinen Diesel“, der denkt äußerst kurzsichtig. Dieselfahrzeuge stoßen weniger CO² aus als Benziner. Werden alle Diesel durch Benziner ersetzt wird automatisch die CO² Emission wesentlich höher und dann kommen wieder die Klimaziele ins Gespräch. Wenn die Deutsche Umwelthilfe e.V. den Dieselmotor verbannt hat, liegt es nahe das als nächstes der Benzinmotor ansteht. Steuergelder zum klagen erhält dieser Verein zu genüge und wenn der Sponsor Toyota seine Elektro- und Hybridfahrzeuge in Deutschland absetzen möchte, dann sind gerichtlich angeordnete Fahrverbote für herkömmliche Benziner nicht mehr weit. Die politischen Vorgaben öffnen dem Klagewesen dubioser Vereine Tür und Tor, der Gelackmeierte bleibt immer der normale Durchschnittsbürger. Politisch soll die E-Mobilität durchgedrückt werden, sie eröffnet bei einem gewaltigen Fahrzeugaustauschprozess neue Gewinnoptionen für die Autoindustrie. Zwar verursacht die Batterieherstellung enorme CO² Emissionen, doch wenn die Herstellung in China geschieht nützt es zwar dem Weltklima nichts, aber Deutschland ist emissionsfrei. Es ist Grüne Philosophie analog der AKW, Hauptsache nicht in Deutschland und in anderen Ländern ist es egal. Der Strombedarf bei kompletter E-Mobilität ist über deutsche Windräder ebenfalls nicht abzudecken, doch dafür gibt es dann teuren französischen Atomstrom.
Lungenarzt: Stickstoff um europäischen Grenzwert „total ungefährlich“ – Fahrverbote nicht notwendig
Der Lungenfacharzt Dieter Köhler hält die Diskussion über Stickstoffdioxidgrenzwerte und Dieselfahrverbote für übertrieben. Fahrverbote seien nicht notwendig, so der Arzt.
Diesel Verbot und die Feinstaub Panik – Dieselfahrverbot Alles Quarks oder was!?