Dies sind die Reisen, die bis zum 15. Mai eingeschränkt werden

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Die Regierung hat die Kriterien für die Anwendung einer zeitweiligen Beschränkung für nicht lebenswichtige Reisen aus Drittländern in die Europäische Union und die assoziierten Schengen-Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Gesundheit bis zum 15. Mai dieses Jahres verlängert.

Dies geht aus der Verordnung INT/356/2020 hervor, die im BOE vom Dienstag (21.04.2020) enthalten ist und in der die Verlängerung der Anwendung der von den Mitgliedern des Europäischen Rates am 17. März getroffenen Maßnahme zur Begrenzung der Ausbreitung der Pandemie gefordert wird.


Somit sind die einzigen Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union, die reisen können, Einwohner auf dem Weg zu ihrem Wohnort, Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in den sie sich begeben, und Grenzgänger.

Darüber hinaus sind von der Arbeit zurückkehrende Angehörige der Gesundheits- und Altenpflege, am Gütertransport beteiligtes Personal, militärisches, diplomatisches oder konsularisches Personal und Personen, die höhere Gewalt oder zwingende familiäre Gründe nachweisen, zur Reise berechtigt.

Somit werden nur die als Einwohner registrierten Personen, die sich direkt an ihren Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat, Schengen oder Andorra, begeben, nach Spanien einreisen dürfen. Diese Bedingungen gelten jedoch nicht an der Grenze zu Andorra oder Gibraltar.

Andererseits sieht die am Dienstag im BOE veröffentlichte Anordnung auch vor, dass die vorübergehende Schließung der Landposten, die für die Ein- und Ausreise nach und aus Spanien über die Städte Ceuta und Melilla genehmigt wurden, beibehalten wird.

Die vom Innenminister Fernando Grande-Marlsaka unterzeichnete Verordnung tritt am 22. April um 00.00 Uhr in Kraft und bleibt bis zum 15. Mai um 24.00 Uhr in Kraft, unbeschadet etwaiger Verlängerungen, die vereinbart werden können.