Dienstfahrt mit Privat-PKW: Wer haftet bei Unfall?

Nicht jeder Betrieb verfügt über ausreichend Firmenfahrzeuge, um alle Dienst- und Baustellenfahrten abdecken zu können. Häufig werden dann Mitarbeiter gebeten, mit ihren Privatfahrzeugen zu fahren und dafür eine Kilometerpauschale abzurechnen. Wie aber sieht die Rechtslage aus, wenn es auf einer dieser betrieblich veranlassten Fahren zu einem Unfall kommt?

Die Antwort kann kurz und knapp ausfallen: Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber vollumfänglich schadensersatzpflichtig – sofern kein (Mit-) Verschulden des Mitarbeiters vorliegt, denn dann wäre eine anteilige Erstattung zu leisten. Jedoch gilt, ähnlich wie bei Berufswegeunfällen, die immer wieder im Zusammenhang mit der Berufsgenossenschaft zu Klagen vor den Sozialgerichten führen, die Regelung, dass der Unfallschaden während einer betrieblichen Tätigkeit beziehungsweise auf dem Weg dorthin eingetreten sein muss. Er muss, so formulieren es Juristen, dem Risikobereich des Arbeitgebers zuzurechnen sein und darf nicht lediglich das allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers betreffen. Die mittägliche Fahrt zum Bäcker oder der Abstecher zum Kindergarten gehören eindeutig zum Privatbereich und sind von einer Haftung des Arbeitgebers ausgeschlossen. Auch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz führen – wie generell – nicht zu einer Schadensersatzpflicht Dritter. Diese Regeln sind nicht abdingbar, das bedeutet, dass auch eine höhere Kilometerpauschale das Unternehmen nicht von der Haftung befreien kann.


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