- § 223, Körperverletzung
- § 226, Schwere Körperverletzung (das Gericht verzichtete auf die Rechtsvorschrift)
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- § 315c, Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 142, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- § 323c, Unterlassene Hilfeleistung
- § 246, Unterschlagung
- § 145d, Vortäuschen einer Straftat
Daraus macht das Gericht 1 Monat gemeinnützige Arbeit, 1 Jahr Fahrverbot und 18 Monate Bewährung. Bewährung ist ein Gnadenakt. Den gab es wahrscheinlich wegen der blonden Strähnchen oder weil die Angeklagte zur Verhandlung im Mini-Rock erschienen ist, keinesfalls aber wegen ihres Verhaltens nach der Tat. Da hat die Gute sogar noch Pech gehabt, dass sie nicht als CSU-Luder bekannt wurde. Denn dann hätte sie beste Chancen gehabt, die nächste Verkehrsministerin in Bayern zu werden.