Im Gegensatz zum Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 «Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt», gibt es diese Würde für Männer anscheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 10 N 86.1 eingestellt, welches eine Klage gegen eine Plakataktion über häuslichen Gewalt abgewiesen hat.
Das Gericht begründet die Zurückweisung u.a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, das Herr Schulte-Frohlinde sich in seiner Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg beruft, in dem es um die Zurückweisung eines Wahlwerbespots ging. Im Beschluss, der im Blog als Anlage eingefügt ist, wurde dazu wie folgt Stellung genommen:
Schließlich ist auch der Hinweis des Klägers auf jüngst ergangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg unbehelflich. Denn dort stand nicht die Antragsbefugnis im Streit, sondern es war die Frage relevant, ob der Wahlwerbespot den objektiven Tatbestand des $ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, der Werbefilm verletze durch böswillige Verächtlichmachung im Sinne des zitierten Straftatbestandes die Menschenwürde der in Deutschland, speziell in Berlin, lebenden Ausländer, insbesondere Muslime.
Die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Männer darf hingegen verletzt werden
Mein herzlicher Dank gilt RA Schulte-Frohlinde für seinen “einsamen” Kampf gegen die Justizbehörden. Im Zusammenhang mit der Berliner Plakataktion über häusliche Gewalt möchte ich auf meinen Beitrag Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt hinweisen. Bernhard Lassahn hat zu dieser Aktion ebenfalls einen pointierten Beitrag geschrieben.
Ein gewaltiges Missverständnis
Draußen hängen unauffällige Plakate, auf denen zunächst nur eine Tapete zu erkennen ist – mit einem Fleck. Erst wenn man näher herangeht, sieht man, was da steht: „Jede vierte Frau in Deutschland wird Opfer von häuslicher Gewalt“. Das ist viel. Das sind rund zehn Millionen Frauen – wenn ich richtig gerechnet habe. Das ist Bürgerkrieg. Es fällt noch etwas auf. Es sind nur Frauen als Opfer erwähnt. Kinder nicht. Männer auch nicht. Ist das richtig so?[..] Die Achse des Guten
Häusliche Gewalt gegen Männer – ein feministisches Tabu
Wie das Magazin “Chrismon” Gewaltopfer verhöhnt (und zur Gewaltspirale beiträgt)[..]Zu einer neuen Strategie gegen diese Aufklärung holt derzeit das evangelische Magazin “Chrismon” aus, das etlichen führenden Tageszeitungen beigelegt ist und dadurch eine Auflage von 1,6 Millionen Exemplaren erreicht. Zu seiner Redaktion gehören mehrere eingefleischte Feministinnen, die früher beispielsweise für die “taz” und die EMMA gearbeitet haben. Insofern findet man in Chrismon schon seit einiger Zeit Beiträge, die Männer – beispielsweise als arrogante Affenhorde – liebend gerne herabsetzen. In der Regel lässt man solchen Müll schlicht in den Papierkorb wandern. Eine Reihe von Beiträgen zum Thema häuslicher Gewalt, die “Chrismon” aktuell veröffentlicht, ist jedoch so skandalös und dermaßen verantwortungslos, dass man es sich damit nicht mehr so einfach machen kann.[..]· Cuncti
Merkwürdig finde ich hingegen die Tatsache, dass die Redakteure von Chrismon anscheinend noch nichts von der evangelischen Männerarbeit der EKD gehört haben. Diese haben bereits 2010 einen Studie zur häuslichen Gewalt finanziert, die Dr. Peter Döge erstellt hat. Bei dieser Studie wurden allerdings beide Geschlechter in den Fokus genommen, so dass man wohl von einer Ausgeglichenheit sprechen kann. Ein paar Fakten und Verweise zu dieser Studie habe ich erst kürzlich eingestellt. Auch Arne Hoffmann hat dazu einen Beitrag einen Beitrag geschrieben.