Die Weihnachtsfeier in meiner Firma: Was darf ich oder saufen und flirten bis zur Kündigung?

Bald geht es Ende des Jahres wieder los: "Oh happy Christmas" - Partys in vielen Unternehmen! Immer wieder ein Thema, denn manche lernen es nie: Vorsicht vor Fettnäpfchen auf der Betriebsweihnachtsfeier!

Die Weihnachtsfeier in meiner Firma: Was darf ich oder saufen und flirten bis zur Kündigung?

Bild pixabay


Alkohol, Bürotratsch, heiße Tanzeinlagen á la Dirty Dancing oder ein Quickie auf dem Klo: Die betriebliche Weihnachtsfeier birgt allerlei "Hindernisse", Peinlichkeiten und vor allen Dingen "the day after" am nächsten Morgen im Büro ...

Unangemessenes Verhalten kann Kündigungsgrund sein !!

Hier 10 "goldene Benimm-Regeln" für die Festivität, Feier oder Orgie:

 

1. Muss ich unbedingt zur Weihnachtsfeier?

 

Ja!! Das Fernbleiben ohne wichtigen Grund könnte bei den Kollegen als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima empfunden werden. Wer an der Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, könnte als arrogant gelten und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter zu machen. Besser ist es, einfach hinzugehen. Wer wirklich keine Lust hat oder sich nicht wohl fühlt, der kann nach einer oder zwei Stunden mit Verweis auf Katze/Hund/Kind/Oma oder ähnlichen verschwinden.

2. Wie viel Alkohol ist zulässig?

Grundsätzlich gilt hier: Weniger ist mehr. Denn es gibt auch einen Tag danach. Wer sich auf der Weihnachtsfeier betrunken blamiert oder weinselig verplappert, macht sich schnell zum Gespött der Kollegen. Kein Komasaufen oder ausschlecken von Likörgläsern!

3. Kann ich mich locker kleiden?

Im Prinzip sollten Mitarbeiter sich anziehen wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Bauchfrei oder Minirock haben auf der Weihnachtsfeier nichts verloren. Je nach Veranstaltung sollte man sich dezent und gepflegt kleiden statt aufreizend, schrill und bunt. Um Gottes willen kein Dekollte bis zum Bauchnabel!

4. Ist flirten erlaubt?

Laut eigenen Berufserfahrungen und vielen Gesprächen mit Arbeitnehmern hatte ein Drittel der Singles schon einmal einen Weihnachtsfeier-Flirt, und knapp die Hälfte wäre auf der Feier einer Knutscherei nicht abgeneigt. Und nicht nur Singles! Aber Achtung: Das Risiko danach, das Hauptthema des Flurfunks zu werden, ist hoch.

5. Welche Themen sollten auf der Weihnachtsfeier vermieden werden?

Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollte man zu Hause lassen. Ebenso allgemeiner blödsinniger Klatsch und Tratsch. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, darüber kann man im Arbeitsalltag sprechen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte die Frage nach einer Gehaltserhöhung auch eher vermeiden.

6. Darf ich meinen Vorgesetzten duzen?

Say you to me? Bei einer Weihnachtsfeier geht es um eine richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeit und durch Alkohol ausgelöste Duz-Angebote sind fehl am Platz. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies ruhig annehmen. Ist der Mitarbeiter sich dann am nächsten Tag nicht mehr sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden: "Sollte man heute nicht..."

7. Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?

Wer sich auf der Betriebsfeier oder auf dem Weg dahin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt und der Chef eingeladen hat. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zu viel Glühwein, Bier oder Schnaps auf dem Nachhauseweg stürzt oder einen Autounfall baut, kann sich auf Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherungen nicht verlassen. Auch ein wildes Nümmerchen mit der sexy Kollegin aus der anderen Abteilung bitte nur mit Gummie!

8. All-Inclusive?

Manche Arbeitnehmer verhalten sich auf der Weihnachtsfeier wie in einem All-Inclusive-Urlaub. Die guten Manieren werden vergessen und es wird maßlos an der Bar und am Buffet konsumiert - auf Kosten des Arbeitgebers. Zurückhaltung ist angesagt. Und: Bloß keine Essensreste vom kalten Buffet in die Plastiktüte!

9. Wie lange muss ich bleiben?

Nicht als Erster und auch nicht als Letzter gehen. Wer bis morgens um vier Uhr durchhält und am nächsten Tag damit prahlt, beweist keine Stärke, sondern wirkt eher unseriös. Es gehört sich allerdings auch nicht, direkt nach dem Essen aufzustehen und zu gehen. Das zeigt Desinteresse und ist unhöflich. Es sollte nicht allzu schwer sein, einen guten Mittelweg zu finden. Wenn Sie anschließend noch mit "Nimmersatten" durch die Kneipen ziehen - Ihr Problem!

10. Wie reagieren, wenn doch etwas Peinliches passiert?

Wer das Gefühl hat, sich nicht so benommen zu haben, wie er sollte, spricht das bestenfalls einfach an. Bei Verstößen gegen die Benimm-Regeln ist eine Entschuldigung keine schlechte Idee. Man sollte sich bemühen, am nächsten Tag wieder seine gewohnte Rolle einzunehmen. Hat man sich nur etwas blamiert - etwa durch gewagte Tanz-Moves oder gegröhlte Weihnachtslieder - hilft nur eins: Hoffen, dass die anderen schnell vergessen, was passiert ist.

Lesen Sie hierzu auch:

Der unglaubliche Versuch einer Personalchefin die Weihnachtsfeier nach den Wünschen der Belegschaft zu organisieren.
Also, wenn Sie diese Tipps so einigermassen beachten, sollten Sie Ihren Kollegen im neuen Jahr aufrecht in die Augen schauen können. In diesem Sinne viel Spaß und "frohe Ostern!" 

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