Die Verwendung von Masken ist beim Radfahren oder Laufen nicht obligatorisch

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Personen, die sich auf dem Fahrrad bewegen, und Personen, die laufen, sind vom Tragen einer Maske befreit, die ab diesem Donnerstag (21.05.2020) in geschlossenen Räumen und auf der Straße obligatorisch sein wird, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern für Personen über sechs Jahren nicht garantiert werden kann.

Diese Menschen werden keine Maske tragen müssen, wenn sie nicht wollen, haben Quellen aus dem Gesundheitsministerium gegenüber Efe hingewiesen, das aber weiterhin auf die Bedeutung der Beibehaltung sozialer Distanzierungsmaßnahmen besteht.


Das Offizielle Staatsblatt (BOE) hat diesen Mittwoch die Verordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, die die weit verbreitete Verwendung von Masken auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und an allen geschlossenen Orten des öffentlichen Gebrauchs oder für die Öffentlichkeit zugänglich ist, regelt, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

Nach der Anweisung sind "Tätigkeiten, die mit ihrem Gebrauch unvereinbar" sind, wie die Einnahme von Speisen und Getränken, und unter Umständen, in denen ein Grund für höhere Gewalt oder eine Situation der Notwendigkeit besteht, von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Obwohl in der Verordnung nicht alle "unvereinbaren Aktivitäten" aufgeführt sind, würden Radfahren und Laufen nach den gleichen Quellen, die darauf hinweisen, dass alle Sportaktivitäten im Freien, die eine solche Anstrengung erfordern, dass die Atmung erschwert wird, ebenfalls ausgenommen sind.

Ebenso sind Personen mit irgendeiner Art von Atembeschwerden oder bei denen ihre Anwendung aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen kontraindiziert ist, von der Verpflichtung ausgeschlossen, während sie für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren empfohlen werden.