Die Vergewaltigung der Vernunft (Justiz im Dienst des Zeitgeist)

Erstellt am 17. Juli 2011 von Lux

vom Zeitgeist vergewaltigt... (Bild anklicken vergrößert dieses) 

POL-HH: 110713-3. Zwei mutmaßliche Vergewaltiger festgenommen
Hamburg (ots) - Tatzeit: 10.07.2011, 04:31 Uhr bis 05:08 Uhr Tatort: Hmb.-Wilhelmsburg, Erlerring 
Zwei Brüder aus dem Kosovo (22 und 26 Jahre alt), die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden heute wegen Verdacht der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau dem Haftrichter vorgeführt.
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Da die 18-Jährige sich nicht an die Lage der Wohnung erinnern konnte waren umfangreiche Fahndungsmaßnahmen zur Tataufklärung erforderlich. Im ersten Angriff war bereits veranlasst worden, dass die Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn, dem Linienbus und dem Wohnhaus gesichert wurden. Mit diesen Aufnahmen gelang es den Ermittlern den 26-Jährigen zu identifizieren. Er konnte am 12.07.2011 gegen 22:16 Uhr in der Wohnung seiner Mutter angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Sein Bruder, der als Mittäter beschuldigt wird, wurde ebenfalls vorläufig festgenommen
Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Kripobeamten Sachen der 18-Jährigen in der Wohnung. Weitere Beweismittel wurden sichergestellt.
Quelle: presseportal.de
Im Namen des Richters Volkes, seit wann gelten Vergewaltigung und illegaler Aufenthalt als Kavaliersdelikte?
Ist hier jemand mit seinem Fahrzeug 7 km/h zu schnell gefahren oder hatte falsch geparkt?
Offensichtlich, und das ist die Botschaft dieser Polizeimeldung, ist dem so. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe und Abschiebung der Täter kann ausgeschlossen werden. Nebst Fluchtgefahr.
Ich möchte das an dieser Stelle nicht weiter ausführen, doch sind solche Meldungen keine Ausnahmen, sondern die Regel. Sie verdeutlichen, wie der Staat sein Gewaltmonopol, seine Pflicht zum Schutz der Bevölkerung und das Rechtsempfinden seiner Bürger missbraucht.
Es würde mich nicht wundern, wenn von den Tätern nicht schon eine SMS mit folgendem Wortlaut ins Kosovo versandt wurde:
 ey, aldda, digga. Komt ale herr. duitsche schlampe fikkän, kostet nix. policeih hatt uns jetz auf amt angemälded, bekomme endlisch knette von staht. nix meer ilegahl.
Bemerkenswert an dieser Polizeimeldung ist aber noch etwas. Im Text heißt es "18jährige Frau".
Ist ihnen schon einmal aufgefallen, dass in Hamburg Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren fast ausnahmslos* als Minderjährige nach Jugendstrafrecht behandelt werden?
Bei Opfern ist dies nicht der Fall. Die gelten mit vollendeten 18. Lebensjahr durchweg als Erwachsene.
Täterschutz par excellence, da die Vergewaltigung einer Minderjährigen meist zu höheren Strafen führt.
Wer bestimmt hier über den Reifegrad der Betroffenen? Wie ist das mit dem Rechtsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar?
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1) die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2) es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
§ 105 JGG 
Das "Heranwachsende" in Hamburg, also Menschen im Alter von 18-21 Jahren, fast ausnahmslos nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, basiert auf dem flächendeckenden Missbrauch des Paragraphen 105 JGG.
Nur zur Erinnerung. Dieser Paragraph wurde nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen. Er sollte kriegsgeschädigten und heranwachsenden Waisen staatliche Milde garantieren. Dies ist verständlich und nachvollziehbar. Doch heute gilt dies für (fast) alle. Selbst für diejenigen aus besten Elternhäusern und mit eindeutiger Reife.
Die logische Konsequenz aus der Anwendung des § 105 JGG müsste die Aberkennung aller Rechte eines Erwachsenen sein. Denn, wenn einer Person amtlich bescheinigt wird, dass diese Person die "sittliche und geistige Entwicklung" eines Jugendlichen besitzt, dann stellt sich nach allen Regeln der Vernunft die Frage, weshalb diesen Pseudojugendlichen weiterhin der Zugang zu Pornokinos, Nachtklubs, Ü18- Medien (z.B. Gewaltspiele, Horrorfilme) usw. erlaubt ist bzw. gewährt wird? Nicht zu vergessen sind ebenso, die Erlaubnis darüber, voll geschäftsfähig zu sein, das Wahlrecht zu beanspruchen, den Führerschein zu behalten, legale Drogen zu erwerben, Erziehungsberechtigte zu sein und so weiter und so fort.
Wie sind diese Tatsachen mit der "geistigen und sittlichen" Reife eines Jugendlichen zu vereinbaren?
Schwarze, rote, grüne, gelbe, bunte Pädagogik, aber stets im Zeichen des Zeitgeist 
Fazit: Entweder wird dieser Paragraph eindeutig formuliert, seine Anwendung konsequent mit allen oben beschriebenen Folgen durchgesetzt oder ersatzlos gestrichen.
*1999, als ich in dieser Branche tätig war, war das ein einziger Fall.