Die Vergessenen

Von Mehriran
„Jede Zivilisation ist daran zu messen, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht“ (Mahatma Gandhi) Die Freiheiten, die ich genieße, sind nicht selbstverständlich - Nicht selbstverständlich für Teile unserer eigenen Gesellschaft und nicht selbstverständlich für viele Menschen in allen Regionen der Welt. Deshalb ist es wichtig, hier in Deutschland und Europa die Bürger für das Schicksal der Betroffenen zu sensibilisieren und Menschenrechtsverletzungen an die Öffentlichkeit zu tragen. Doch man sollte den Worten auch Taten folgen zu lassen: Deutsche und europäische Politiker müssen dazu gebracht werden, Druck auszuüben; Initiativen von Betroffenen vor Ort müssen unterstützt werden.   Dies tut die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und legt dabei besonderes Augenmerk auf ethnische und religiöse Gemeinschaften, Minderheiten und indigene Volksgruppen. Denn der Umgang eines Staates mit seinen Minderheiten verrät in besonderem Maße, wie sehr er sich für seine Bürger verantwortlich fühlt. Minderheiten geraten in der öffentlichen Medienberichterstattung häufig in Vergessenheit. In Konflikten geraten sie immer wieder zwischen die Fronten, wie wir es zum Beispiel gerade in Syrien beobachten müssen. Außerdem werden sie oftmals zur Zielscheibe diktatorisch regierter Staaten, die Pluralismus und Föderalismus fürchten und deshalb Minderheiten systematisch unterdrücken. Ein  drastisches Beispiel dafür ist der multiethnische Staat Iran. Die 1968 als „Biafra-Hilfe“ gegründete und die 1970 aus ihr hervorgegangene Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat es sich zur Aufgabe gemacht, kulturelle Vielfalt zu erhalten. Dabei handelt sie gemäß der Leitlinie „Auf keinem Auge blind“: Sie will Täter und deren Helfer beim Namen nennen und schaut auch dann nicht weg, wenn einstige Opfer zu Tätern werden. Die GfbV unterhält Büros und Regionalgruppen in verschiedenen Staaten innerhalb und außerhalb Europas. Sie besitzt einen  Beraterstatus  im Wirtschafts- und Sozialrat der UN und im Europarat. In zahlreichen Veröffentlichungen, wie der Zeitschrift „Pogrom- bedrohte Völker“ macht sie auf die Situation ethnischer und religiöser Minderheiten aufmerksam. Sie unterstützt humanitäre Projekte und organisiert Konferenzen, Demonstrationen und Mahnwachen. Die Organisation finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Lage der Minderheiten im Iran bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Nahost-Referats der GfbV. Obwohl der Iran die Charta der Menschenrechte und weitere Pakte über die wirtschaftliche, soziale und kulturellen Rechte unterzeichnet und ratifiziert hat, verstößt das herrschende Regime in Teheran täglich gegen fast alle Menschenrechtsbestimmungen. Der iranische Staat ist bekanntermaßen religiös legitimiert, zudem hoch zentralistisch organisiert und stark militarisiert. Angehörige von Minderheiten werden in den Bereichen Bildung, Arbeit und in Bezug auf die Wahl ihres  Wohnortes diskriminiert. Politische Teilhabe und kulturelle Rechte werden ihnen verwehrt. Auch willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen bis hin zu Folter und Hinrichtungen durch die Geheimdienste des Regimes sind Angehörige von Minderheiten ausgesetzt. Einer Minderheit anzugehören, d.h. nicht-persisch, nicht-schiitisch oder nicht persisch-sprachig zu sein, bedeutet im Iran, am Rande der Gesellschaft zu stehen. Und das, obwohl nur ca. 40% der Bevölkerung Perser sind und mindestens 9% der Bevölkerung (nach öffentlichen Angaben) sich nicht zum schiitischen Islam bekennen. Staatliche Zensur und Repressionen gegen Minderheiten im Iran haben seit dem Amtsantritt Mahmud Ahmadinedschads deutlich zugenommen. In der iranischen Verfassung von 1979 ist die Zwölfer-Schia als Staatsreligion festgelegt. Die übrigen im Iran vorkommenden Religionen werden in der Verfassung in „anerkannte“ und „nicht-anerkannte“ Religionen eingeteilt. Besonders „nicht-anerkannte“, zu denen etwa die Mandäer, Derwische und Bahá’í zählen, werden systematisch verfolgt. Besonders besorgniserregend ist die Lage der Religionsgemeinschaft der Bahá’í, der ca. 300.000 Menschen angehören. Sie gelten als „unrein“ und als Apostaten, als „vom Glauben abgefallene“ und werden deshalb politisch, sozial und physisch verfolgt. In einer aktuellen Aktion setzt sich die Gesellschaft für bedrohte Völker für die Freilassung zweier junger Frauen und deren Babys ein, die seit September 2012 grundlos inhaftiert sind. Für mehr Informationen zur Gesellschaft für bedrohte Völker und ihr Engagement für Minderheiten im Iran besuchen Sie unsere Webseite www.gfbv.de oder schreiben Sie eine E-Mail an nahost@gfbv.de. Auf der Internetseite finden Sie auch die Online-Kampagne zur Freilassung der beiden inhaftierten Frauen und ihrer Kleinkinder.   Quelle: http://www.mehriran.de/artikel/datum///die-vergessenen/