Mit dem Slogan, „Volksentscheid – sonst klagen wir“ und in Kooperation mit anderen Initiativen wurden Unterstützer angeworben. Doch wogegen klagt der Verein Mehr Demokratie e.V. nun konkret?
Er klagt NICHT gegen den ESM, sondern möchte einen „Volksentscheid“ erzwingen. Auf der Pressekonferenz vom 12.04.2012 hat der Bundesvorstand des Mehr Demokratie e.V. ganz klar Stellung bezogen:
” … weil wir uns nicht gegen den Inhalt der Verträge wenden, auch nicht gegen die verschiedenen wirtschaftspolitischen Kritiken, sondern uns gehts um die Demokratiefrage. Wir stellen die Demokratiefrage in den Mittelpunkt. Dies hier ist keine Euroskeptische Veranstaltung und erst recht keine antieuropäische Veranstaltung.."
Pressekonferenz vom 12.04.
Wer also als Unterstützer dieser Klage glaubte, der Verein klage GEGEN den ESM & Co, darf sich getäuscht fühlen.
Außer der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. gab es weitere, die jedoch nicht den Bekanntheitsgrad der von Däubler-Gmelin vertretenen erreichen. Da wäre die von Dr. Peter Gauweiler und die von Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider zu erwähnen.
Pikant ist allerdings, das der Verfassungsrichter und Berichterstatter, Prof. Peter Michael Huber, bis Mai / Juni 2012 Mitglied im Kuratorium des Mehr Demokratie e.V. war. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Herr Lachmann von der WELT hat darüber berichtet:
Der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber
Nun ist auf der Kampagnenwebseite des Mehr Demokratie e.V. folgendes zu lesen:
Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und eine Klageschrift eingereicht. Das Gericht wird über unseren Eilantrag am 12. September ein Urteil sprechen. Mittlerweile ist unsere Verfassungsbeschwerde die bisher größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Verfassungsbeschwerde.eu
Als ob es keine weiteren Eilanträge gäbe, doch die gibt es. Im Folgenden möchte ich die Eilanträge der Bürgerrechtler Hassel-Reusing vorstellen:
Wer sich noch intensiver mit dieser Verfassungsbeschwerde beschäftigen möchte, kann diesen Links folgen:
Vollständige Klage - Aktenkzeichen 2 BvR 1445/12 - als PDF
Die 28 Eilanträge im PDF
Kurzversion der Klageschrift
Man darf gespannt sein, zu welchen Eilanträgen das BVerfG am 12.09.2012 Stellung nehmen wird.
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