Der Straßenverkehr ist ein Verkehrszeichenjungle. Was ist eigentlich auf den deutschen Straßen erlaubt und was nicht? Hier die zehn größten Verkehrsirrtümer?
Irrtum 1: Darf man an einem kaputten Parkautomaten gratis parken?
Ist der Parkautomat kaputt, braucht der Autofahrer nicht den nächsten Parkautomat suchen. Er ist jedoch verpflichtet, eine Parkuhr hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Er darf so lange parken, wie die Höchstparkdauer angegeben ist. Hält man sich nicht daran sind fünf Euro Bußgeld fällig.
Irrtum 2: Darf ein Fußgänger eine Parklücke freihalten?
Ein Fußgänger darf keinen Parkplatz für einen anderen Autofahrer freihalten. Wer als erstes bei der Parklücke angekommen ist, darf auch dort einparken. Dies ist Nötigung und kann bestraft werden. Es ist sogar erlaubt, dass der Autofahrer der daran gehindert wird sich einzuparken, den Fußgänger verdrängt. Er darf jedoch niemanden verletzen. Bußgeld für den Fußgänger zehn Euro.
Irrtum 3: Muss man sein Auto abschließen?
Laut der Verkehrssicherheitsverordnung ist jeder Autofahrer dazu verpflichtet sein Auto abzusperren. Tut er dies nicht kann es zu einem Bußgeld in der Höhe von 15 Euro. Der schlimmere Fall, das Auto könnte auch abgeschleppt werden und das kostet gleich mehrere hundert Euro.
Irrtum 4: Darf man nur mit festem Schuhwerk Autofahren?
Ja man darf mit jedem Schuhwerk fahren. Es ist sogar erlaubt ohne Schuhe mit dem Auto zu fahren. Sinnvoll ist es jedoch nicht. Feste Schuhe sind auf jeden Fall besser, da man so ein besseres Bremsgefühl hat.
Irrtum 5: Sinnloses herumfahren ist erlaubt?
So lang man niemanden damit belästigt ist dies kein Problem. Fühlen sich jedoch andere Personen gestört kann es zu einer Geldstrafe von 20 Euro kommen.
Irrtum 6: Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken?
Ja man darf, so lange man nicht die Promillevorgabe nicht übersteigt. Die Promillegrenze ist 0,5 und diese ist schnell erreicht.
Irrtum 7: Darf ich in zweiter Reihe parken und das mit Warnblickanlage?
In zweiter Reihe darf ich nie parken. Mit Warnblinkanlge schon gar nicht, da ich dann anderen Verkehrsteilnehmern mitteile, dass es sich hier um eine Gefahrenzone handelt. Da ja dies so nicht der Fall ist wird ein Bußgeld fällig von 30 Euro.
Irrtum 8: Darf ich auf der Autobahn die Lichthupe verwenden?
Ja es ist erlaubt die Lichthupe zu verwenden. Wenn der rechte Fahrstreifen frei ist darf ich auf mich aufmerksam machen. Jedoch muss man immer den Sicherheitsabstand einhalten.
Irrtum 9: Darf ich im stehenden Auto telefonieren?
Ja wenn der Motor abgestellt ist. Man darf kein Handy in der Hand haben solange der Motor läuft. Bußgeld beträgt 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Irrtum 10: Darf ich betrunken mit dem Fahrrad fahren?
Wenn man mit 1,6 Promille mit dem Fahrrad fährt ist auch hier der Führerschein weg. Und das wird teuer, denn dies kann bis zu zwei Monatsgehälter kosten.