Wie an und für sich zu erwarten war, haben die Taugenichtse der UNION und der FDP einmal mehr die Bürger belogen. Die Süddeutsche Zeitung titelte zu Recht:
Geplante Steuersenkung entlastet vor allem Reiche
Die geplante Entlastung nach (monatlichem) Einkommen sieht wie folgt aus (siehe auch NachDenkSeiten unter 1.):
Bei 1.000 Euro Entlastung: 6 Euro/Monat
Bei mehr als 22.800 Euro Entlastung 78 Euro/Monat
Bei mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen errechnet sich eine maximale Entlastung von 943 Euro.
Die Aussage der Bundesregierung, dass insbesondere kleinere Einkommen entlastet werden, ist bereits angesichts der ansteigenden Inflationsrate bzw. dem Preisauftrieb bei Lebensmitteln und Energie geradezu ein Hohn.
Gänzlich unerwähnt bleiben die Bezieher niedriger Renten. Es ist eine Schande, dass die Renten immer noch an die “Lohnentwicklung” gekoppelt sind. Seit Jahren werden die Rentner, die Deutschland wieder aufgebaut haben, gezielt in die Armut getrieben.
Richtig wäre es, insbesondere kleinere und mittlere Renten stärker an die Inflationsentwicklung zu koppeln, wie etwa bei den Regelsätzen nach SGB II.
Die WELT hat eine Übersicht über die “Entlastungsstufen” veröffentlicht; sogar das neoliberale Blatt titelte: “Pläne der Regierung würden vor allem Reiche entlasten”.
Etwas merkwürdig klingt allerdings die Aussage in dem Welt-Artikel, dass bei einem Jahreseinkommen von 8.400 Euro – also 700 Euro/Monat = prekäre Arbeitsverhältnisse – keine Steuern zu zahlen wären.
Das klingt “logisch”, allerdings auch zynisch, weil das Einkommen von 8.400 Euro/Jahr unterhalb des Existenzminimums liegt!!!
Aus solchen “Weisheiten” wird deutlich, wie wenig die WELT-Schreiberlinge von der Materie verstehen. Da scheint es nicht bekannt zu sein, dass der sog. “steuerliche Grundfreibetrag” dem Existenzminimum entsprechen sollte, was allerdings grundgesetzwidrig seit Jahren bereits nicht mehr der Fall ist.
Zum Selbstverständnis der Bundesregierung gehört es, wie bei der Errechnung der Regelsätze nach SGB II das Grundgesetz und die Rechtsfortschreibung des BVerfG vorsätzlich zu missachten. Ich hatte mehrfach auf die Nachweise einiger Fachleute wie Prof. Dr. jur. Münder (TU-Berlin, Lehrstuhl für Zivilrecht und Sozialrecht) hingewiesen, die in ihren Gutachten den Nachweis der Missachtung der Rechtsprechung geführt hatten.
Ähnliches gilt für die nach Grundgesetz bzw. der Rechtsfortschreibung gebotene Anpassung des “steuerlichen Grundfreibetrages”, der seit Jahren nicht angemessen angepasst wurde.
Dass sogar vor diesem Hintergrund immer noch das Argument des “Lohnabstandsgebotes” ins Feld geführt wird, um “prekäre Beschäftigungsverhältnisse” gegen HartzIV-Empfänger auszuspielen, ist geradezu perfide.
In 2001 betrug der steuerliche Grundfreibetrag noch 14.093 DM.
Angesichts der “Kaufkraftentwicklung” des Euro im Haushaltsbereich (Lebensmittel, Energie, Mieten) ist die reale “Kaufkraft” aufgrund der Preisentwicklung auf das Verhältnis 1:1 (DM:Euro) gesunken.
Danach müsste der steuerliche Freibetrag eher bei 14.093 Euro liegen und nicht bei 8.004 Euro seit 2010.
Daraus wird erkennbar, wie UNION und FDP mit ihrer EURO-Politik bzw. EU-Politik die Mehrheit der Bürger benachteiligt hat, weil gezielt die Politik der Umverteilung von unten nach oben betrieben wurde.