Jeder Fernstudienanbieter, der in Deutschland einen Lehrgang oder kompletten Studiengang anbieten möchte, muss sich in der Regel mit der Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU, auseinander setzen. Die ZFU hat die Aufgabe der Überprüfung von Fernstudiengängen und kontrolliert, ob die Studiengänge den Vorgaben des Gesetzes zum Schutze der Teilnehmer am Fernunterricht entsprechen.
Es ist dabei egal ob es sich um ein akademisches oder nicht-akademisches Fernstudium handelt. Bevor der Lehrgang in Deutschland angeboten werden darf, muss die Zentralstelle für Fernunterricht diesen prüfen und zulassen.
Welche Kurse werden nicht von der Zentralstelle für Fernunterricht überprüft?
Eine Ausnahme bilden Fernlehrgänge, die sich ausschließlich mit der Unterhaltung und Freizeitgestaltung beschäftigen. Bei diesen genügt es, wenn der Anbieter den Vertrieb dieser speziellen Fernlehrgänge gegenüber der ZfU anzeigt. Hier erfolgt keine inhaltliche Überprüfung. Das gleiche gilt auch für unselbstständige Fernlehrgänge, die nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten angeboten werden, die in sich selbstständig abgeschlossen sind.
Wie erkennt man geprüfte Fernlehrgänge?
Jeder Fernstudiengang, der von der Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und staatlich anerkannt wurde, bekommt ein Zulassungssiegel der ZFU inklusive Zulassungsnummer zugeteilt. Ist es dem Anbieter noch nicht möglich die Unterlagen für den Fernlehrgang vollständig einzureichen, kann eine vorläufige Zulassung durch die ZFU erfolgen. Die Fernstudienanbieter sind verpflichtet diese vorläufige Zulassung deutlich in den Informationsmaterialien kenntlich zu machen. Sobald die Unterlagen komplett vorliegen, erfolgt die reguläre Überprüfung und Zulassung.