Die SPD und die Unfähigkeit zur Hartz-IV-Wahrheit

Von Eckhardschulze

An und für sich war zu erwarten, dass die SPD-Führung, insbesondere ihr Kanzlerkandidat Steinbrück, Alt-Kanzler Schröder und selbstredend Franz Müntefering (…wer nicht arbeitet, soll nicht essen…) an der AGENDA 2010 festhalten. Es wirkt beinahe peinlich, wenn Steinbrück, wie gestern bei Anne Will (Das Erste), nur von der Justierung einzelner Stellschrauben spricht. Nach dem Exodus der SPD-Parteimitglieder nach Verabschiedung der AGENDA 2010 hat offenbar bis heute niemand in der SPD etwas dazugelernt.

Was die ehemaligen SPD-Mitglieder und viele Wahlbürger der SPD übel nehmen ist die Tatsache, dass über die neuen SGB-II-Regelungen eine vor der Öffentlichkeit lange versteckte VERSKLAVUNG der arbeitslos gewordenen Bürger sichtbar wird, die in den zurückliegenden Jahren nach und nach offenkundig wurde. Die SPD versucht krampfhaft, diese Fakten kleinzureden.

Mit der “freiwilligen” Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II) begibt sich der Arbeitslose, nichts BÖSES ahnend, in die beinahe völlige Aufgabe der Grund- und Menschenrechte! Nach vielfältiger Erfahrung unabhängiger Erwerbsloseninitiatvien werden die Betroffenen vor Abschluss solch einer Eingliederungsvereinbarung von den Behörden (Jobcenter der Bundesanstalt für Arbeit oder Sozialagentur der Kommune) nicht aufgeklärt, wie solch ein “freiwilliger Vertrag” zwischen einer Behörde und einer Privatperson rechtlich einzuordnen ist und welche Rechte sie selbst haben. Der Aufklärungspflicht nach § 14 f. SGB I wird jedenfalls nur selten hinreichend nachgekommen. Vielmehr wird die Eingliederungsvereinbarung den Betroffenen nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem sog. “Case-Manager” den Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt. Da viele Betroffene empfindliche “Sanktionen” (vgl. § 30 ff. SGB II) in das Existenzminimum befürchten, auch allzu vertrauensseelig sind, unterschreiben sie sogleich.

Mit dieser Unterschrift, aber auch durch das SGB II selbst, werden folgende Grund- und Menschenrechte eingeschränkt bzw. zum Teil sogar aufgehoben:

Artikel 1 GG “Die Würde des Menschen ist unantastbar” –> 1-Euro-Jobs, Zwang in prekäre Arbeit

Artikel 2 GG “Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit” –> Zwang, jede “zumutbare Arbeit” anzunehmen

Artikel 11 GG “Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet” –> Einschränkung der Ortsabwesenheit und Umzug

Artikel 12 GG “Freie Berufswahl / Verbot der Zwangsarbeit” –> Zwang in 1-Euro-Jobs und prekäre Arbeit

Artikel 13 GG “Unverletzlichkeit der Wohnung” –> Durchführung von zum Teil rechtswidrigen Hausbesuchen

usw. usw. –> siehe insbesondere auch Artikel 3 bis 7 MR sowie Artikel 12 und 13 MR

(MR=Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Bei der Vorlage der Eingliederungsvereinbarung durch den Case-Manager wird den Betroffenen überwiegend nicht erklärt, dass sie selbstverständlich berechtigt sind, eigene Vorstellungen zu formulieren und zu verhandeln und sich in Ruhe von Dritten (z.B. Rechtsanwalt für Sozialrecht oder unabhängige Erwerbsloseninitiatvien) beraten zu lassen, ehe sie “freiwillig” unterschreiben. Denn bei “freiwilliger Zeichnung” solch eines Vertrages sind sie an die “Verpflichtungen” gebunden, sofern die Eingliederungsvereinbarung nicht anfänglich unwirksam ist, weil die Behörde wesentliche eigene Pflichten und Hinweise einfach weggelassen hat oder Teile des Vertrages grob rechtsfehlerhaft sind.

Häufig “verzichtet” die Behörde auch auf den Hinweis bzw. die Klarstellung, dass bei Verweigerung der Unterschrift ein Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 5 SGB II erlassen werden kann. Wichtig zu wissen ist, dass sich dann der “Verwaltungsakt” auf die nach § 15 Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Punkte beschränkt:

1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält

2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,

3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.

“Andere” Regelungen sieht der Gesetzgeber nicht vor! Optionskommunen legen den Leistungsberechtigten nicht selten Eingliederungsvereinbarungen  mit mehr als 3 Seiten “Sanktionsandrohungen” vor, wobei einige windige Umschreibungen (Beispiel: “stillschweigendes Fehlverhalten bei Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen) von den Betroffenen gar nicht verstanden werden können. Häufig verstehen selbst die Case-Manager die “juristisch” feinziselierten Texte nicht, so dass sie diese von vornherein erst gar nicht erklären (können).

Mit der zuvor skizzierten Darstellung der Vorgehensweise des Gesetzgebers bzw. der Behörden sollte herausgearbeitet werden, wie die “moderne Sklaverei” in den Sozialgesetzen (hier: SGB II) verankert wurde. Das in der Öffentlichkeit wohl klingende “Fordern” war und ist in Wirklichkeit die Schaffung einer Zwangssituation unter Androhung des Entzuges des Existenzminimums, damit die von Arbeitslosigkeit Betroffenen JEDE zumutbare Arbeit annehmen MÜSSEN.

Festzuhalten und empirisch belegt ist, dass durch das SGB II und die Vorgehensweise der Behörden die Leistungsberechtigten häufig in prekäre Arbeitsverhältnisse oder 1-Euro-Jobs vermittelt und dauerhaft gehalten werden, auch weil die Unternehmen die politisch gewollte und gesetzlich fixierte ZWANGSLAGE der Betroffenen ausnutzen sollen/können. Auch der SPD und den GRÜNEN war von Anfang an klar, dass “kapitalistisch” geführte Unternehmen keine “Almosen” verteilen und keineswegs “nicht benötigte” Arbeitsplätze aus “sozialen Erwägungen” schaffen würden! Vielmehr war bei der Einführung der AGENDA 2010 klar, dass die Unternehmen die neu geschaffenen Möglichkeiten gnadenlos zu ihrem Vorteil nutzen würden, einerseits zum Abbau der “Normalarbeitsplätze”, andererseits zur dauerhaften Einrichtung von kostengünstiger Leiharbeit, Werkverträgen, Praktika usw. zur “Gewinnmaximierung”.

Diese neu eröffneten Profit-Chancen wurden dann auch in der Folgezeit von immer mehr Unternehmen genutzt. Die “Leiharbeits-Branche” umfasst in Deutschland inzwischen mehr als 20 000 Unternehmen!!!

Auch die durch den neoliberalen Wahnwitz finanziell ausgebluteten Kommunen greifen inzwischen gerne auf 1-Euro-Jobs zurück, auch unter Umgehung von Arbeitsrecht und anderen Vorschriften.

Beispielsweise wird die Überwachung von Schulhöfen und anderen kommunalen Einrichtungen häufig mit 1-Euro-Jobs geleistet, die sich die “Optionskommune” zuweilen selbst organisiert, weil sie ja den “Zugriff” auf die Leistungsberechtigten nach SGB II hat (Optionskommune). Der unübersehbare “Interessenkonflikt” führt jedenfalls nicht oder nur äußerst selten zu normal bezahlten Arbeitsplätzen! Ob das überhaupt mit dem Willen des Gesetzgebers in Einklang steht, der die Leistungsberechtigten dazu “ermuntern” will, nicht mehr von Zuwendungen abhängig zu sein, spielt auch bei diesen “Entscheidungen” keine Rolle.

Dass die SPD mit der AGENDA 2010 auch ein System der “modernen Sklavenhaltung” geschaffen hat, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Der enorme Gewinnanstieg vieler Unternehmen ist unbestreitbar auch auf die Millionen prekärer Arbeitsverhältnisse zurückzuführen und darauf, dass durch die Angst der “Normalarbeitnehmer”, sich in die “moderne, unterbewusst empfundene Sklaverei” einzuordnen, der Verzicht auf angemessenen Lohn durchsetzbar wurde.

Die SPD unter Gerhard Schröder, dem Kanzler der Bosse, unterwarf sich dem “neolberalen Zeitgeist”, der auch zu den Verwerfungen in der Euro-Zone (Stichwort: mangelnde Konkurrenzfähigkeit der “Südschiene” aufgrund des durch “Lohnverzicht” entstehenden Wettbewerbsnachteils) führte.

Anstatt die Wahrheit offen auszusprechen, versteckt sich die SPD hinter den Forderungen nach “Mindestlohn”, wissend, dass mit der AGENDA 2010 und der nachfolgenden “Lohndrückerei” die für die Leistungsfähigkeit von Unternehmen grundlegende “persönliche Bindung” der bis dahin angemessen bezahlten Mitarbeiter aufgegeben wurde.

Dieser Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bisher noch kaum eine Rolle spielt, wird sich signifikant in absehbarer Zeit auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmen auswirken. Denn viele Arbeitnehmer haben in den letzten 10 Jahren gelernt, dass sich LEISTUNG nicht lohnt!

Insofern hat die AGENDA 2010 mehr Unheil angerichtet, als bisher sichtbar werden konnte.