Die spanische Justiz unfähig vor den Scherben der Vergangenheit

Erstellt am 13. Mai 2010 von Nu
Baltasar Garzón, Richter beim obersten spanischen Gerichtshof für Strafsachen (Audiencia Nacional), steht im Mittelpunkt einer Diskussion über die Vergangenheit Spaniens und die Menschenrechtsverletzungen während der Zeit der Franco-Diktatur. An der Lösung seines Falles wird sich entscheiden, wie Spanien mit dieser Vergangenheit in Zukunft umgehen wird.
Zu den Fakten:
Baltasar Garzón erklärte sich im Oktober 2008 für Untersuchungen zum Verschwinden von Opfern der Franco-Diktatur zuständig. In seiner Entscheidung beschuldigte er den Diktator Francisco Franco und 34 seiner Mitkämpfer, die die Rebellion gegen die Regierung der spanischen Republik anführten, einer systematische Auslöschung seiner Gegner und einer Unterdrückung, bei denen 114.266 Personen verschwanden und zu deren Verbleib von der Franco-Diktatur nie eine Erklärung abgegeben wurde. Die Taten des Franco-Regimes seien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen.
Gegen diesen Beschluss stellte sich die Staatsanwaltschaft. Der Leiter der Staatsanwaltschaft beschuldigte den Richter , eine allgemeine Streitsache gegen den Franquismus zu eröffnen, die die Regeln und Grenzen des Strafprozessrechtes verletzen würden. Er verlangte die Annullierung der Untersuchung, die in seinen Augen eine verfehlte juristische Aktion sei, da sie Vorkommnisse behandle, die bereits durch das Gesetz der Amnestie des Jahres 1977 (Ley de Amnistía de 1977) verjährt und vergeben worden sei.
Im Mai 2009 liess der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) eine Klage gegen den Richter Garzón zu, die von der reaktionär-faschistischen Gewerkschaft "Manos Limpias" eingereicht wurde und mit der der Richter der Rechtsbeugung wegen Überschreitung seiner Kompetenzen beschuldigt wurde. Der Klage schloss sich die falangistische Gruppe "Libertad e Identidad y Falange Española de las JONS" an, die aber später aus vermutlich optischen Gründen von der Anklage ausgeschlossen wurden. Zudem schloss der Gerichtshof die Argumentation der Staatsanwaltschaft gegen Garzón in die Klage mit ein. "Manos Limpias", geführt von dem Ex-Leiter der "Fuerza Nueva", einer Organisation, die vom reaktionären Franquisten Blas Piñar in den sechziger Jahren als Sammelbecken der extremen spanischen Rechten gegründet wurde, hat sich durch die Anzettelung zahlreicher Prozesse ausgezeichnet. Ziel waren vor allem die sozialistische Partei PSOE, baskische Organisationen, aber auch die katalanische Regierung sowie Homosexuelle. Die meisten Prozesse wurden verloren.

Das Verfahren am Tribunal Supremo übernahm der Richter Luciano Varela. Er ist Gründungsmitglied der Organisation "Richter für die Demokratie" (Jueces para la Democracia) und ein enger Freund der stellvertretenden Ministerpräsidentin María Teresa Fernández de la Vega. Er hat zu erkennen gegeben, dass er jetzt eine mündliche Verhandlung gegen Garzón haben will und bereit ist, diesen zu verurteilen. Er war immer sehr kritisch gegenüber diesem und bezeichnete ihn bereits ironisch als "Star-Richter".
Garzón wird vorgeworfen, dass er seine Kompetenzen überschritten habe, indem er die Angelegenheit - das Wort Verbrechen kommt dabei nicht vor - eines Verfahrens gegen des Franquismus übernommen habe. Damit habe er sich einer Rechtsbeugung schuldig gemacht, weil er sich wissentlich gegen geltendes Recht gestellt habe. Sollte er für schuldig befunden werden, droht ihm ein Berufsverbot von 12 bis 20 Jahren. Garzón bezeichnete die Anschuldigung gegen ihn als reine Repressalie. Er erklärte: "Hohe Amtsträger der Franco-Diktatur anzuklagen wegen eines Verbrechens gegen hohe Organe der Nation und die Regierungsform kann zwar diskutiert werden, aber in keinem Fall wäre das ein Fall von Rechtsbeugung". Sogar die Staatsanwaltschaft, die sich vehement gegen die Aktion von Garzón gestellt hatte, ist gegen das Verfahren vor dem Supremo Tribunal, weil sie dessen Entscheidung zwar für "rechtlich fragwürdig" hält, aber nicht der Ansicht ist, dass es sich hier um Rechtsbeugung handelt.
Varela hat es eilig. Nachdem sich eine Lösung zur Entschärfung des Konflikts abezeichnet hat, indem Garzón einen 7-monatige Abordnung an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beantragt hat, setzte er gestern morgen einen Termin zur mündlichen Verhandlung im Prozess gegen Garzón fest. Damit verhinderte er die Abordnung von Garzón nach Den Haag. Die spanischen Medien legen dieses Verhalten als explizite Aktion Varela's zur Verhinderung der Abordnung von Garzón aus. Was treibt einen Richter, dem man eigentlich genügend Demokratieverständnis und Kenntnisse der spanischen Geschichte unterstellen kann, zu einem solchen Verhalten? Vermutlich macht ihn die persönliche Feindschaft zu Garzón blind und dafür verbündet er sich gerne auch mal mit dem Teufel. Dabei ist eine Aufarbeitung des Franquismus, die mit dem Amnestiegesetz von 1977, das von den alten Kadern der Franco-Zeit, die sich in die neue Demokratie rüber gerettet hatten, verhindert wurde, längst überfällig. Die mörderischen Taten dieses Diktators blieben bis heute weitgehend ungesühnt und den Opfern bleibt nicht einmal die historische Anerkennung. Die spanische Gesellschaft ist in vielen Teilen noch verseucht von dem bigotten System Francos und hat immer noch genügend Möglichkeiten, ihre Macht in einem modernisierten Spanien auszuspielen. Auch dank der Beihilfe profilierungssüchtiger Richter, die scheinbarvon ihrer Rachsucht blind gemacht werden für die wirklich wichtigen Probleme des Landes.
Informationsquelle: El Pais, La causa contra Garzón por la investigación del franquismo
Bild: Montage Franco mit Varela