Die seltsamen Methoden der AIBA (2)

Von Betker

Nachdem die AIBA, die International Boxing Association, bzw. das Exekutiv Komitee der AIBA, wohl statutenwidrig einfach mal einen Teil der nationalen Amateurboxverbände suspendierte hatte, kam sie auf die grandiose Idee, ihren Kongress 2010 von Almaty, Kasachstan, nach Busan, Süd Korea, zu verlegen. – Vermutlich hat die Verlegung des Kongresses nichts mit der Nationalität des Präsidenten der AIBA Dr. Ching-Kuo Wu zu tun. – Wer aber schon einmal Flüge umgebucht und Hotels storniert hat, der weiß, was hier an Arbeit und Kosten auf die einzelnen Verbände zugekommen ist. Wohlgemerkt, die gleichen Herren die diese Kosten produzierten, schlossen Mitglieder aus, die die 250 US Dollar Mitgliedsbeitrag zu spät überwiesen hatten.
Nun hatte die Führung der AIBA zum zweiten Mal über den Kopf ihrer Mitglieder hinweg zweifelhafte und wohl auch nicht so ganz statutenkonforme Entscheidungen getroffen. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass sich nun der Widerstand gegen das meiner Meinung nach selbstherrliche und respektlose Verhalten der Führung der AIBA formierte. Verschärft wurde die Situation noch dadurch, dass die AIBA es nicht, wie es ihre Statuten doch vorschreiben, für nötig hielt, ihre finanzielle Situation gegenüber ihren Mitgliedern offenzulegen – und das in einer Situation, wo sich hartnäckig Gerüchte halten, dass gerade hier einiges sehr im Argen liegen soll. Und dann brüstet man sich auf der Website der AIBA großspurig damit, dass Transparenz und Effizienz die zwei Schlüsselingredienzen der Finanzabteilung seien. Dreizehn nationale Verbände mit Rückgrat beschlossen nun also, Widerstand zu leisten. Deutschland mit seinem DBV war nicht dabei.
Bangladesch, Belgien, Brunei, Bulgarien, England, Äthiopien, Laos, Makedonien, Nepal, Rumänien, Thailand, Ost Timor und die Ukraine beauftragten gemeinsam einen Anwalt, um vor einem Zivilgericht in Lausanne, Schweiz den AIBA Kongress in Süd Korea zu verhindern, die Suspendierung der Verbände aufzuheben und die Publikation des Finanzreports zu erzwingen.
Wie man auch am Beispiel der FIFA sieht, ist der Schweizer Gesetzgeber nicht daran interessiert, die in der Schweiz ansässigen Sportverbände auch nur einem Mindestmaß an rechtlicher Kontrolle zu unterwerfen. Daher ist es, zumindest retrospektiv, nicht verwunderlich, dass die Klage „der Aufrechten“ nicht durchkam.
Hiernach reagierte die Führung der AIBA bzw. deren Disziplinarkommission mit einer Fürsorge und einem Verständnis, die mich – ich weiß auch nicht, wieso – an Josef Stalin erinnern. Am 31. Januar 2011 leitete die Kommission ein Verfahren gegen die dreizehn „aufrechten“ Nationen ein. Der Anwalt der bulgarischen Boxföderation forderte eine Anhörung vor der Disziplinarkommission. Am 05. April 2011 wurde dem Anwalt mitgeteilt, man billig ihm eine mündliche Anhörung am 25. April 2011 zu, auch wenn man diese nicht für nötig hielte. Am 21. April teilte der Anwalt mit Bulgarien würde auf eine mündliche Anhörung verzichten, weil der Präsident des Verbandes nicht erscheinen könne. So entschied dann die Kommission nach Aktenlage.
Bangladesch, Belgien, Brunei, Bulgarien, England, Äthiopien, Laos, Makedonien, Nepal, Rumänien, Thailand, Ost Timor und die Ukraine wurden zu einer Gelstrafe von 1.000 Schweizer Franken verurteilt. Hinzu kam, kein Witz, eine Bearbeitungsgebühr von 500 Franken. Die Strafe war innerhalb einer Woche zu bezahlen. Bangladesch, Makedonien und Ost Timor gingen straffrei aus, weil sie versichert hatten, sie seien an dem Prozess gegen die AIBA nicht beteiligt gewesen, bzw. sie hätten niemals einen Prozess führen wollen.
Die letzten aufrechten Zehn wurden von der Disziplinarkommission verurteilt, weil „ihr Verhalten dem Image der AIBA und ihrer Mitglieder geschadet hat.“ Eine solche Argumentation ist schon ziemlich grotesk: Ein Weltverband verstößt massiv gegen die eigenen Statuten, schadet mutwillig finanziell ihren Mitgliedern und verschleiert vermutlich auch ihre Finanzen gegenüber ihren Mitgliedern. Und dann, wenn hiergegen juristisch vorgegangen wird, spricht er davon, dass ihm geschadet worden sei. Ich sehe das genau andersherum.
In ihrem Urteil argumentiert die Kommission lang und breit, dass durch die Beauftragung eines Anwalts die Verbände das Risiko eingegangen seien, den Interessen der AIBA schweren Schaden zuzufügen; durch eine mögliche erzwungene Absage des Kongresses wäre der AIBA finanzieller Verlust, und durch einen Prozess hätte der Reputation der AIBA Schaden zugefügt werden können.
Irgendwie scheint es aber doch fast so, als wäre man sich der Absurdität dieser Argumentation doch bewusst, denn plötzlich taucht im Urteil ein anderer Grund auf. Die aufrechten Zehn – der deutsche DBV war nicht dabei – hatten es nämlich gewagt, mit zwei Personen, die suspendiert sind, Kontakt zu haben, uns zwar mit Paul King aus England und Gen. Taweep Jantaraoj aus Thailand. King, der Vizepräsident des englischen Amateurverbandes, und Jantaraoj sind erklärte Gegner der jetzigen AIBA-Führung. Das klingt für sich so, als hätte die AIBA da eine Verschwörung gewittert. – Stalin soll auch panische Angst vor Verschwörern gehabt haben. – Die Tatsache, dass die Zehn mit den beiden Suspendierten Kontakt hatten, war schließlich wohl Grund genug dafür, sie zu bestrafen. King soll sogar geplant haben, als Präsidentschaftskandidat beim Kongress anzutreten. King und Jantaraoj bekamen ebenfalls die 1.000 Franken Strafe plus 500 Franken Bearbeitungsgebühr aufgebrummt.
Muss man noch erwähnen, dass der alte und neue Präsident der AIBA, Dr. Ching-Kuo Wu, der von sich selbst sagt, er stamme aus einem Land namens Chinese Taipei, das es ja bekanntlich gar nicht gibt – bei dieser Bezeichnung handelt sich um eine künstliche Konstruktion des Internationalen Olympischen Komitees – bei dem Kongress keinen Gegenkandidaten hatte?
© Uwe Betker