Die Religionsfreiheit(?) hat ihre Grenzen oder sollte sie haben

WEIMAR. (fgw) Es ist sehr erfreu­lich, daß der sich immer um die Menschenrechte in ande­ren Ländern bemühte bun­des­deut­sche Staat beginnt, mit den Rechten der Kinder auf die grund­ge­setz­lich ver­briefte Religions-und Weltanschauungsfreiheit zu beschäf­ti­gen. Ging es vor eini­gen Jahren noch um die Frage von Verfolgung von „Ehrenmorden“ und Zwangsverheiratung, sind nun end­lich die Verbote der Genitalverstümmelung auf der Tagesordnung deut­scher Gerichte ange­kom­men.

von Ingolf Tabbert

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(Bildquelle: buskampagne.at)

Daß sich dabei die Verteidiger die­ser früh­mit­tel­al­ter­li­chen Riten der Genitalverstümmelung auf die Religionsfreiheit beru­fen, ist so gera­dezu hane­bü­chen. Gerade durch die Beschneidung sind die Jungen ihr Leben lang ob ihrer Herkunft gezeich­net, ob sie spä­ter wol­len oder nicht. Diese angeb­lich reli­giöse Zwangsbindung erscheint heute auch als ein Grund für die Bildung von „Parallelgesellschaften” mos­le­mi­scher Jugendlicher. Übri­gens, und das ist sehr maka­ber, machte die Beschneidung schon den deut­schen „Nationalsozialisten” eine Selektion der jüdi­schen Mitbürger für den Massenmord ein­fa­cher.

Daß hier, wie in den Nachrichten gehört, auch die christ­li­chen Amtskirchen sich auf die Seite der „Verteidiger der Religionsfreiheit” stel­len, hat wohl ebenso geschicht­li­che wie gegen­wär­tige Gründe. Hat zwar die euro­päi­sche Aufklärung im 18. und 19. Jahrhundert für die Beendigung von Hexenverbrennung und Inquisitionsfolter gesorgt, gibt es heute immer noch soge­nannte „Teufelsaustreibungen” in der katho­li­schen Kirche, in der das Opfer kör­per­lich mal­trä­tiert wird.

Auch kön­nen in allen christ­li­chen Religionen die Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an Gottesdienst und Religionsunterricht zwin­gen ohne Beachtung der Rechte der Kinder auf welt­an­schau­li­che Selbstbestimmung.

Die von den selbst­er­nann­ten „Verteidigern der Religionsfreiheit” beschwo­rene Religionsfreiheit, wie im Grundgesetz der BRD beschrie­ben, bedeu­tet nicht das freie Schalten und Walten von Kirchen und Religionsgemeinschaften, son­dern die freie Entscheidung einer Bürgerin und jeden Bürgers, auch eines Kindes über ihre/seine Weltanschauung.

Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar


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