Der Regierungsrat hat sich am Mittwoch (01.04.2020) darauf geeinigt, im April mit der Zahlung von Mietzuschüssen zu beginnen. So ist vorgesehen, Ende April einen ersten Teil der Hilfe in Höhe von neun Millionen Euro zu zahlen und "so bald wie möglich" eine zweite Zahlung in Höhe von 8,7 Millionen des Aufrufs für 2020 zu leisten.
Nur diejenigen, die bereits einen Antrag gestellt haben, werden Zugang zu den Zuschüssen der Ausschreibung 2019 haben, während die Ausschreibung 2020 allen offen steht, die die gestellten Anforderungen erfüllen.
Diese Zuschüsse kommen zu denjenigen hinzu, die der Ministerrat am Dienstag zum Schutz der in Mietwohnungen lebenden Menschen beschlossen hat. Diese sehen unter anderem die Aussetzung aller Zwangsräumungen ohne alternative Unterkünfte bis sechs Monate nach Ende des Ausnahmezustands vor.
Der Minister für Mobilität und Wohnungswesen, Marc Pons, sagte auf der Pressekonferenz nach der außerordentlichen Sitzung des Regierungsrates, dass die Regierung vorsieht, dass diese Zuschüsse mit einem Budget zwischen 8,2 und 8,7 Millionen Euro ausgestattet werden.
Sowohl für die laufenden Ausschreibungen als auch für die Ausschreibung 2020, die im April vorbereitet wird, hat die Regierung beschlossen, dass die Zahlungen vorgestreckt werden und die Einhaltung der Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt überprüft wird. "Das Ziel ist es, die Familien so schnell wie möglich mit Liquidität zu versorgen", sagte Pons, der weiter betonte, dass die Angaben wahrheitsgetreu sein müssen, "weil sie sonst die Hilfe verlieren könnten".